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Mit Masken in den Herbst – Bundesrat billigt Corona-Regeln der Regierung

Archivmeldung vom 16.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
FFP2 Masken: Nur einmal verwenden, Fehlgebrauch kann zu Krankheit oder tod führen, usw. - die Exekutive interessiert dies nicht. (Symbolbild)
FFP2 Masken: Nur einmal verwenden, Fehlgebrauch kann zu Krankheit oder tod führen, usw. - die Exekutive interessiert dies nicht. (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die COVID-19-Pandemie ist noch nicht vorbei. Zahlreiche Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung des Coronavirus werden die Menschen in Deutschland auch in diesem Herbst begleiten. Eine davon ist die Maskenpflicht in mehreren Bereichen des öffentlichen Lebens. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Ab dem 1. Oktober gelten neue Masken- und Testpflichten in Deutschland. Der Bundesrat ließ die neuen Regeln für den Herbst und Winter am Freitag in Berlin mehrheitlich passieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte die Vorgaben nochmals gegen teils heftige Kritik. Mit dem Gesetz erhalten die Länder die Befugnis, jeweils selbst über einen Großteil der Auflagen zu entscheiden.

Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von SPD-Politiker Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land "gut vorbereitet", so Lauterbach.

Was heißt das nun konkret für die kommenden Monate? Für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeheimen müssen die Besucher eine FFP2-Maske tragen sowie einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Die Vorgabe gilt ohne Ausnahmen bundesweit. Auch beim Besuch in der Arztpraxis muss eine FFP2-Maske getragen werden. In Fernzügen gilt auch weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ein einfacher OP-Nasen-Mund-Schutz ausreicht. In Flugzeugen wiederum ist die Maske nicht mehr verpflichtend.

Ob im Nahverkehr, Restaurants und Geschäften die Menschen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, kann ab 1. Oktober jedes Bundesland selbst entscheiden. Wer einen aktuellen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen.

An Schulen und Kitas sollen Corona-Tests laut Gesetz vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich. Bei Corona-Verdacht reicht ein negativer Selbsttest, um zur Schule gehen zu dürfen. Zunächst sah das Gesetz ein Arzt-Attest vor, doch dies wurde auf Druck mehrerer Bundesländer als Vorgabe gestrichen.

Die Maßnahmen könnten jedoch noch verschärft werden. Denn das Gesetz sieht vor, dass im Falle einer Verschlechterung der "Infektionslage" und ansteigender Fallzahlen die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen können. So könnte dann eine Maskenpflicht auch bei Veranstaltungen im Freien verhängt werden, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind. Zudem könnten Besucher-Obergrenzen für Events in geschlossenen Räumen eingeführt und Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen beschlossen werden.

Thüringen stimmte dem neuen Gesetz nicht zu. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) begründete dies mit dem Verweis auf die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich. "Es sollte nicht weiter Unfrieden gestiftet werden, nur weil der Bundestag nicht die Kraft hatte, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen", wird Ramelow in einem Bericht von ZDF zitiert. "

Quelle: RT DE

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