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Bundesregierung: 9,4 Milliarden Euro für Niedriglohn-Aufstockung

Archivmeldung vom 20.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Unbekannt / Eigenes Werk
Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die staatlichen Hartz-IV-Zuzahlungen an Beschäftigte mit geringem Einkommen haben sich in den vergangenen Jahren trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs am Arbeitsmarkt kaum verändert.

Demnach flossen allein 2019 rund 9,4 Milliarden Euro an Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem abhängigen Erwerbstätigen, wie es aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervorgeht, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Die Regierung beruft sich bei ihren Angaben auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

In den konjunkturell ebenfalls erfolgreichen Jahren 2018 und 2017 flossen den Informationen zufolge sogar 9,7 beziehungsweise 10 Milliarden Euro in die Aufstockung der Gehälter von Geringverdienern. Insgesamt hat der Staat seit 2007 den Angaben zufolge mehr als 126 Milliarden Euro an ergänzenden Hartz-IV-Leistungen zur Aufbesserung niedriger Löhne ausgegeben. Die Sozialpolitikerin der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann, kritisierte, die Gesellschaft subventioniere auf diese Weise "seit vielen Jahren Arbeitgeber, die Niedriglöhne zahlen oder ihren Beschäftigten nur Arbeitsverhältnisse in Teilzeit oder Minijobs anbieten".

Die Linke-Politikerin sagte, "Milliardenbeträge aus Steuermitteln" würden aufgewendet, "um nicht existenzsichernde Arbeit aufzustocken". Dies sei "verdeckte Subventionierung von Lohndumping, mit der die Bundesregierung prekäre Beschäftigung voran treibt und zementiert". Für die be troffenen Beschäftigten sei es "entwürdigend, dass sie trotz Arbeit zum Sozialfall werden" und Hartz IV beantragen müssten, um zu überleben. Zimmermann forderte daher eine Erhöhung des Mindestlohn auf mindestens 12 Euro, die Unterbindung von Leiharbeit und die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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