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Bundeszentralamt für Steuern greift immer häufiger auf Kontodaten zu

Archivmeldung vom 07.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Bundeszentralamt für Steuern greift immer häufiger auf die Kontodaten der Deutschen zu. Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" (Online-Ausgabe) unter Berufung auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Demnach stieg die Zahl derartiger Abrufe von 62 333 im Jahr 2011 auf 70 706 im Jahr 2012. Im ersten Halbjahr 2013 hat das Bundeszentralamt für Steuern mit 59 482 Abfragen schon fast die Zahl des gesamten Vorjahres erreicht.

Die Bundesregierung schreibt zur Begründung: "In den letzten Jahren ist zwar ein Anstieg der Kontenabrufe durch die hierzu befugten Behörden, insbesondere Strafverfolgungsbehörden und Finanzbehörden, zu verzeichnen. Dies spiegelt aber nur den tatsächlichen Ermittlungsbedarf." Die Kontenabrufmöglichkeit habe sich "bei der Vollstreckung rückständiger Steuern als sehr wirkungsvoll erwiesen".

Zudem gehe es darum, dem Missbrauch von Sozialleistungen vorzubeugen. Der jüngste Anstieg erkläre sich schließlich aus der Tatsache, dass seit dem 1. Januar 2013 auch Gerichtsvollzieher um einen Abruf ersuchen dürften, wenn Schuldner keine Auskunft gäben und Gläubiger nicht befriedigt werden könnten.

Der Abgeordnete der Linkspartei, Jan Korte, kritisierte den Zuwachs hingegen. "Der Generalverdacht breitet sich aus", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". "Mit der Glaubwürdigkeit der Auskünfte von Bürgerinnen und Bürgern geht es in den Augen der Behörden offensichtlich bergab. Und der ursprüngliche Zweck des automatisierten Kontenabrufs - Austrocknen der Finanzströme des Terrorismus - ist weit und breit nicht mehr in Sicht." So werde die automatisierte Kontenabfrage "zum herausragenden Beispiel für die Nützlichkeit des Anti-Terrorismus für alltägliche Kontroll- und Schnüffelinstrumente des Staates".

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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