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Staatsrechtler hält Schröders Klage für aussichtslos

Archivmeldung vom 12.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Staatsrechtler Joachim Wieland hält die Klage Gerhard Schröders (SPD) gegen den Entzug von Altkanzlerprivilegien für juristisch haltlos. Dessen Anwalt tue so, "als hätte der Altkanzler einen Rechtsanspruch auf Büro und Mitarbeiter - den gibt es aber gar nicht", sagte Wieland dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben).

"Nach Paragraf 3 Absatz 2 des Bundeshaushaltsgesetzes entsteht durch den Bundeshaushalt keiner Privatperson - und das ist der Bundeskanzler a.D. - ein Anspruch." Nur weil Schröder bislang Geld für Büro und Mitarbeiter bekommen habe, müsse es nicht so bleiben. "Der Haushaltsausschuss ist hier in seiner Entscheidung frei", sagte Wieland. "Die Sache liegt so: Schröder ist ein Begünstigter, er hat aber keinen eigenen Rechtsanspruch". Anders sei es mit dem Ruhegehalt des Kanzlers. Das stehe Schröder vom Gesetz her zu. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte Schröder das Geld für Büro und Mitarbeiter gestrichen - mit der Begründung, dieser nehme keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahr. Politiker aus Koalition und Opposition reagierten indes verärgert auf die Klage des früheren Bundeskanzlers. "Die Klage von Gerhard Schröder zeugt von zunehmendem Realitätsverlust", sagte CDU/CSU-Vizefraktionschef Johann Wadephul der "Süddeutschen Zeitung".

"Altkanzler Schröder sollte sich die Frage stellen, ob er noch die Interessen Deutschlands vertritt. Ich denke, nein", sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der SZ. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte im Mai entschieden, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen. Dagegen reichte Schröder nach Angaben seines Anwaltes Michael Nagel nun Klage beim Berliner Verwaltungsgericht ein, wie dieser der dts Nachrichtenagentur am Freitag bestätigte. Wadephul stellte die Klage Schröders in Zusammenhang zum vorerst gescheiterten Versuch, Schröder wegen seiner Nähe zu Kremlchef Wladimir Putin aus der SPD auszuschließen.

"Problematisch ist, dass die SPD und Kanzler Scholz weiter zu Schröder stehen. Nur weil er weiter SPD-Mitglied sein darf, fühlt er sich jetzt bekräftigt, gegen den Deutschen Bundestag zu klagen", sagte Wadephul. Dabei sei Schröders "Festhalten am verbrecherischen Putin-Regime angesichts des fortschreitenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine einfach nur widerwärtig". Schröder schade deutschen und europäischen Interessen massiv. Von Bundeskanzler Olaf Scholz und SPD-Chef Lars Klingbeil forderte Wadephul ein "klares Machtwort". Beide seien in der Vergangenheit "engste Vertraute" Schröders gewesen. Kanzler Scholz hatte die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages im Mai als "folgerichtig" bezeichnet. Regierungssprecher Steffen Hebestreit verwies am Freitag lediglich darauf, dass "in einem Rechtsstaat der Rechtsweg jedem offen" stehe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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