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SSW Landesverband: Auch im reformierten Bundestag bleibt der SSW die starke Stimme des hohen Nordens

Archivmeldung vom 17.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Stefan Seidler (2023) Bild: SSW
Stefan Seidler (2023) Bild: SSW

„Es ist richtig, dass die Ampel die Reform des Wahlrechts jetzt endlich angeht. Wir müssen dem beständig wachsenden Bundestag ein Ende setzen. Ein übergroßes Parlament kostet viel Steuergeld und ist aus demokratischer Perspektive nicht erforderlich. Besonders froh bin ich, dass der Schutz der politischen Partizipation unserer nationalen Minderheiten im Entwurf enthalten ist.

Der SSW als Partei der dänischen und friesischen Minderheit bleibt von der Fünf-Prozent-Hürde befreit“, kommentiert Stefan Seidler, Bundestagsabgeordneter für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW), den kürzlich vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes der Ampelfraktionen.

„Noch wichtiger ist für mich aber die Nachricht an unsere WählerInnen in Schleswig-Holstein, dass der SSW auch in einem deutlich kleineren Bundestag, wie ihn der Ampel-Entwurf vorsieht, mit einem oder einer Abgeordneten vertreten sein kann. Damit ist erneut belegt: Das Mandat des SSW basiert nicht auf der Übergröße des Parlaments durch Überhang- und Ausgleichsmandate“, sagt der Abgeordnete des SSW und betont: „Der SSW ist die starke Stimme des hohen Nordens. Wir setzen uns für den Menschen im Grenzland ein!“

„Wir werden den Gesetzesentwurf nun im Bundestag beraten. Nach einer ersten Lektüre finde ich es schon jetzt beachtlich, dass der vorgelegte Entwurf versucht, der Besonderheit des deutschen Wahlsystems Rechnung zu tragen. Gut ist insbesondere auch, dass der Vorschlag von SPD, Grünen und FDP die Größe der Wahlkreise beibehält. Superwahlkreise in der Größe von Bundesländern auf dem Land helfen niemanden. Im Gegenteil: Sie schaden der regionalen Verankerung unserer Demokratie“, sagt Seidler.

Hintergrund:

Parteien der nationalen autochthonen Minderheiten in Deutschland sind von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Um in den Bundestag einzuziehen, müssen die Parteien mehr Stimmen erhalten als der letzte Abgeordnete, der über eine Landesliste in den Bundestag einzieht. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) ist die Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Schleswig-Holstein. Der SSW tritt als Partei ausschließlich in Schleswig-Holstein an und stellt KandidatInnen zur Bundestagswahl nur im Landesteil Schleswig auf.

Quelle: SSW

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