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Brand: Kampf gegen Folter ist lange nicht vorbei

Archivmeldung vom 25.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Michael Brand (2019)
Michael Brand (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der 26. Juni ist der Internationale Tag gegen Folter. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand: "Folter steht ganz oben auf der Liste der Unmenschlichkeiten. Deshalb gilt das Folterverbot absolut - für jede Art von Staat. Unrechtsstaaten scheren sich jedoch selten darum."

Brand weiter: "Ein Beispiel für grausamste Foltermethoden liefert das syrische Regime. Der Prozess gegen einen Vertreter des Assad-Regimes vor einem deutschen Gericht in Koblenz ist das weltweit erste Strafverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Aber auch in libyschen Flüchtlingslagern zählen Folter und sexuelle Gewalt zu den Instrumenten der Verbrecher gegen die Menschlichkeit. Unmenschliche Bedingungen finden sich darüber hinaus in Lagern und Gefängnissen in der Türkei, China oder Russland. Die Verantwortlichen müssen zu gegebener Zeit zur Rechenschaft gezogen werden.

Wir unterstützen die Vereinten Nationen bei ihrer Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen. Das gilt sowohl für China, von wo Berichte über Folter und medizinische Zwangsmaßnahmen in Internierungslagern kommen, als auch für Venezuela, wo die Regierung Maduro das Recht mit Füßen tritt. Die Weltöffentlichkeit darf nicht wegsehen. Die Folterer müssen wissen, dass sie ihrer gerechten Strafe nicht entkommen. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) leistet dazu einen wichtigen Beitrag, er ist wichtiger Bestandteil internationaler Rechtsstaatlichkeit.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die jüngste Erklärung der 67 von insgesamt 123 Mitgliedstaaten des IStGH, zu denen auch Deutschland zählt. Die Erklärung der Regierung Trump gegen den IStGH hingegen weist die Union als illegitim zurück. Denn sie zielt auf die Schwächung des Gerichtshofs ab. Die amerikanische Regierung hatte Wirtschaftssanktionen und Einreisesperren gegen Mitarbeiter des Gerichts angekündigt. Den IStGH zu schützen ist aber ein Gebot der Stunde. Wir setzen darauf, dass die kommende amerikanische Administration sich neu positioniert."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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