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Bosbach: Deutscher Kanzler darf auch Millionär sein

Archivmeldung vom 23.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Der frühere CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach hält die Vorwürfe gegen Friedrich Merz und dessen Vermögen für unverständlich. "Er hat das Geld redlich verdient. Ich habe das Gefühl, dass dieses Thema `Einkommen und Vermögen von Friedrich Merz` nur deshalb hochgezogen wird, weil Menschen, die seine Wahl verhindern wollen, sonst nichts anderes finden", sagte Bosbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Ein Kanzler könne durchaus auch Millionär sein.

"Mir ist nicht bekannt, dass es im Grundgesetz eine Gehaltsgrenze gibt, ab der man nicht mehr Kanzler werden darf", sagte der CDU-Politiker. Bosbach sieht Merz als besten Nachfolger Merkels. Er glaube, dass die CDU an der Spitze jemanden braucht, der die Partei im Hinblick auf das Jahr 2019 mit Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen zusammenhält, ihr wieder neuen Schwung sowie Optimismus vermittelt und enttäuschte beziehungsweise verloren gegangene Unions-Wähler zurückgewinnt. "Das traue ich am ehesten Friedrich Merz zu", sagte Bosbach. Er kenne und schätze ihn aufgrund langjähriger Zusammenarbeit. "Ich habe ihn in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt und weiß daher, wie stark ihn die Politik nach wie vor interessiert." Merz steht derzeit in der Kritik für seine Äußerungen zum Asylrecht im deutschen Grundgesetz. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat CDU-Vorsitzkandidat wegen dessen Vorstoß zu einer Debatte über das Grundrecht auf Asyl scharf kritisiert.

"Ich finde es fragwürdig, wenn Friedrich Merz aus einem Kalkül für den innerparteilichen Wahlkampf heraus das Grundgesetz als Steinbruch für Argumente benutzt", sagte Pistorius der "Welt" (Freitagsausgabe). "Das Asylrecht leitet sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen von Artikel eins des Grundgesetzes ab, von der Menschenwürde. Daran jetzt Hand anzulegen, ist nicht nur falsch, sondern geht auch an der tatsächlichen Problemlage weit vorbei." Auch der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), spricht sich in der Debatte über die Änderung des individuellen Asylrechts klar gegen eine erneute Änderung des Grundgesetzes aus. "Politisch Verfolgte müssen Schutz in Deutschland finden", sagte Haseloff dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"An Artikel 16 a des Grundgesetzes sollte also niemand rühren." Der CDU-Politiker sagte, man müsse die praktische Umsetzung des Asylrechts in Deutschland, etwa bei Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, auf der Basis des geltenden Rechtes auch durchsetzen. Außerdem mahnte der Magdeburger Regierungschef die Verständigung in Europa an, denn praktische Lösungen würden dort ansetzen. "Das ist die Aufgabe von Politik, nicht die Infragestellung des Grundgesetzes", so Haseloff.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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