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Union und Staatsrechtler kritisieren geplante neue Einreiseregeln

Archivmeldung vom 24.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kein Mensch kann heute noch verstehen welche Regeln noch gelten die sich Politiker ausgedacht und tausendemale geändert haben (Symbolbild)
Kein Mensch kann heute noch verstehen welche Regeln noch gelten die sich Politiker ausgedacht und tausendemale geändert haben (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Nach dem 30. September 2022 soll ein vollständiger Impfschutz erst nach drei Impfungen gelten. Das geht aus einem Entwurf des Gesundheitsministeriums zur Änderung der Corona-Einreiseverordnung hervor, über den die "Welt" berichtet.

Nun wird Kritik aus der Unionsfraktion und von Staatsrechtlern an der Verschärfung laut: Die geplante Verschärfung beim Impfnachweis werfe Fragen auf, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), der "Welt".

Die Anforderungen für den Impfschutz zu ändern, erfordere eine präzise wissenschaftliche Begründung. "Aus politischer Sicht Menschen zum Boostern motivieren zu wollen, reicht nicht aus. Die Bundesregierung wird offenlegen müssen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage sie die Vorgaben jetzt verschärfen will", so Sorge weiter. Josef Lindner, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg, sagte: "Es passt nicht zusammen, die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz bis zum 19. März zu befristen und das Einreiseregime davon unabhängig zu verlängern." Die Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena hält Einreise- und Zugangsbeschränkungen für verfassungsrechtlich nur dann zu legitimieren, wenn sie einem bestimmten verfassungsrechtlichen Schutzziel dienen, etwa der Gewährleistung von Leben und Gesundheit vulnerabler Gruppen.

"Die Schaffung eines Anreizes zum Boostern mag gesundheitspolitisch sinnvoll sein, rechtfertigt jedoch keine schweren Freiheitsbeschränkungen", so Leisner-Egensperger. Auch in der neuen Einreiseverordnung will das Ministerium den Genesenenstatus auf 90 Tage begrenzen. Da die Testung zum Nachweis der Infektion mindestens 28 Tage zurückliegen muss, gilt der Genesenenstatus faktisch nur 62 Tage. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, hält die Festlegung auf 62 Tage für "verfassungsrechtlich unzulässig", da Studien zeigten, dass die Genesung deutlich länger wirke. "Der Staat greift damit willkürlich, ohne Beachtung der wissenschaftlich fundierten Faktenlage, in Freiheiten seiner Bürger ein. Das erlaubt die Verfassung natürlich nicht."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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