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Ärztepräsident Montgomery appelliert: "Paragraf 219a ist reformbedürftig"

Archivmeldung vom 12.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Frank Ulrich Montgomery
Frank Ulrich Montgomery

Bild: Screenshot http://www.montgomery.de / Eigenes Werk

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat in der Debatte um den Paragraf 219a auf die Reformbedürftigkeit der Regelung verwiesen. "Der Paragraf 219a ist in einer Zeit entstanden, als es das Internet als Kommunikationsmedium noch nicht gab, daher ist er reformbedürftig", sagte Montgomery der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Eine Frau, die eine Abtreibung vornehmen lassen wolle, müsse nicht nur in Hamburg oder Berlin, sondern auch in Gegenden im bayerischen Wald  oder in Mecklenburg-Vorpommern einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung, Aufklärung und zu einem Arzt bekommen, der diesen Eingriff vornimmt. Montgomery betonte weiter: "Für die Ärzte muss es die rechtlich abgesicherte Möglichkeit geben, dass sie sachlich darüber informieren können, wenn sie unter medizinisch korrekten Bedingungen diesen Eingriff vornehmen." Aus Sicht der Ärzteschaft kann das über ein allgemeines Register laufen, das im Internet leicht auffindbar ist.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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