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Stephan Brandner: Klatsche für SPD und CDU vor dem Bundesverfassungsgericht: 100 Millionen Euro müssen umgehend zurückgezahlt werden!

Archivmeldung vom 24.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Stephan Brandner (2023) Bild: AfD - Alternative für Deutschland
Stephan Brandner (2023) Bild: AfD - Alternative für Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag entschieden, dass die Änderung des Parteiengesetzes im Jahr 2018, die den Parteien deutlich höhere Summen der staatlichen Parteienfinanzierung zugestand, verfassungswidrig und damit nichtig ist.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bundestag, meint dazu: „Das Urteil ist ein Erfolg für uns alle, insbesondere für die Steuerzahler und zeigt, dass die AfD wirkt. Ohne uns hätten die anderen die Klage nie erhoben.

Und die massive Erhöhung der Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro jährlich wäre nicht vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Es hat festgestellt, dass die Parteien sich nicht wie in einem Selbstbedienungsladen Gelder zuschachern dürfen, was die gegen die Stimmen der AfD getan hatten. Nun müssen die seit 2019 rechtswidrig von den Parteien vereinnahmten Mittel – inzwischen rund 100 Millionen Euro – schnellstmöglich zurückgezahlt werden. Alles andere wäre eine Missachtung des Urteils und ein Schlag ins Gesicht der Bürger.“

Quelle: AfD Deutschland

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