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Müllrebellen reichen Klageschrift beim Verwaltungsgerichtshof Kassel ein

Archivmeldung vom 05.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Vogelsberger Müllrebellen
Vogelsberger Müllrebellen

Die Vogelsberger Müllrebellen haben jetzt die Klage gegen die neue ZAV- Müllsatzung beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Zu diesem Schritt fühlten sich die Rebellen schließlich gezwungen, nachdem die über Monate immer wieder durchgeführten Versuche, die Verbandsführung von den  systematischen Fehlern der Satzung zu überzeugen, ins Leere gelaufen seien.

Nachdem sich aufgrund der kopfbezogenen Gebührenbemessung in der neuen Satzung bisher schon über 3.000 BürgerInnen aus dem Vogelsbergkreis abgemeldet hätten und den heimischen Kommunen und damit auch den BürgerInnen (!) dadurch schon jetzt weit über 1,0 Mio. € an Schlüsselzuweisungen entgangen seien, wollen die Rebellen durch die Klage weiteren Schaden vom Vogelsberg abwenden.

Die in der Presse verlautbarte Einigkeit zwischen Kopp und Rebellen zur Prüfung einiger besonderer Fälle die Familien betreffend seien frei erfunden. Nachdem Kopp den Rebellen noch vor einigen Wochen über die Presse offen gedroht habe und wissend, dass die Müllrebellen im Klagefalle als familienfeindlich denunziert würden, werde dieser Punkt in der Klage gar nicht angeführt. Es gebe genügend weitere Punkte, die die Klage zum Erfolg bringen werden.

Die von Kopp in der jüngsten Verbandsversammlung aufgestellte Behauptung, die Müllrebellen hätten die Bevölkerung zur Nichtzahlung der Gebührenbescheide aufgefordert, entstammten der Fantasie des Herrn Kopp, um die eigentlichen Gründe für die jetzt notwendige Aufnahme von Kassenkrediten zu vertuschen, nämlich die Unfähigkeit der ZAV - Führung: Sämtliche Verantwortlichen seien einfach nur von ihrer eigenen Satzung und deren Auswirkungen überrollt worden und nun nicht in der Lage, die Gebührenbescheide fristgerecht zu versenden.

Auch die Drohung Kopps, die Müllrebellen im Falle der Klage für Gebührenverluste verantwortlich machen zu wollen, weisen die Müllrebellen energisch zurück: Hier werde wieder einmal Ursache und Wirkung vertauscht. Die Klage sei nur erforderlich geworden, weil der Bevölkerung des Vogelsbergkreises durch den Vorstand und die Verbandsversammlung des ZAV in arroganter Manier eine Satzung übergestülpt worden sei, welche der Bevölkerung schon jetzt erheblichen Schaden zugefügt habe.

Auch der über die Presse gestreuten Mitteilung Kopps, es würden nur „vorläufige“ Gebührenbescheide ergehen, welche den Widerspruch gegen die Bescheide  überflüssig machen würden, sähen die Rebellen sehr skeptisch, da nur die „Vorläufigkeit“ allein rechtlich gar nichts aussage. „Wir werden die ersten Bescheide eingehend prüfen. Danach bieten wir weitere  Infoveranstaltungen an, um den Vogelsbergern aufzuzeigen, wie mit den „Vorläufigen Bescheiden“ tatsächlich umzugehen ist“, so Hinrich Lüttmann von den Müllrebellen abschließend.

Quelle: Vogelsberger Müllrebellen

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