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Bund will Steuernachzahlungen deutlich geringer verzinsen

Archivmeldung vom 22.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Zinsen: Diese müssen durch die Wegnahme von Arbeitsleistung erbracht werden. Höhere Zinsen = Höhere Wegnahme von Waren, Boden und Dienstleistungen (Symbolbild)
Zinsen: Diese müssen durch die Wegnahme von Arbeitsleistung erbracht werden. Höhere Zinsen = Höhere Wegnahme von Waren, Boden und Dienstleistungen (Symbolbild)

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will Steuernachforderungen und Steuererstattungen spürbar geringer verzinsen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwochsausgabe). Der entsprechende Satz soll demnach von heute 0,5 Prozent je Monat auf 0,15 Prozent sinken - 1,8 Prozent je Jahr.

Alle drei Jahre soll geprüft werden, ob der Satz noch angemessen ist. Die Zeitung beruft sich auf den Referentenentwurf zur Änderung der Abgabenordnung. Wie die FAZ schreibt, rechnet das Bundesfinanzministerium in diesem Jahr mit Mindereinnahmen für den Fiskus von fast 2,5 Milliarden Euro. In den nachfolgenden Jahren würden Ausfälle zwischen 530 Millionen Euro und 800 Millionen Euro erwartet. Im vergangenen Sommer hatte das Bundesverfassungsgericht den alten Zinssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen verworfen.

Es entschied, dass der Zins von 6 Prozent je Jahr bis einschließlich 2013 angemessen war. Danach sei er verfassungswidrig geworden, allerdings noch bis einschließlich 2018 anwendbar. Die höchsten Richter haben den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 für alle von 2019 an offenen Fälle eine Neuregelung zu treffen. Wie die FAZ weiter schreibt, schließt Lindner nicht aus, dass des in den anstehenden Verhandlungen mit den Bundesländern noch zu Korrekturen kommt. Es sei nicht auszuschließend, dass der Steuerzins dann noch stärker auf 1,2 Prozent je Jahr gesenkt wird. Auch die der Überprüfungszeitraum auf zwei Jahre gedrückt werden. Der Zeitung zufolge sieht der Gesetzentwurf keine Änderung anderer Fiskalzinsen vor (Stundung, Hinterziehung, Aussetzung und Rückstellung).

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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