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DGB warnt Bundesrat vor Durchwinken der Erbschaftsteuerreform

Archivmeldung vom 13.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Logo
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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor der Abstimmung im Bundesrat über die Erbschaftsteuer an diesem Freitag (14. Oktober) vor einem Durchwinken des Gesetzes. "Auch der jetzt vorliegende Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer ist nicht verfassungskonform", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Am Ende wird also auch dieses Gesetz wieder in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht landen", so der DGB-Vorstand.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2015 die Regeln für Firmenerben für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende Juni 2016 verlangt. Nach zähem Ringen hat sich die Regierung nun auf einen Kompromiss geeinigt. "Die Verfassungsrichter haben ein Ende der Ungleichheit angemahnt, doch statt die Vorgaben umzusetzen, macht dieser Kompromiss weiter mit der Vorzugsbehandlung von Betriebsvermögen", kritisierte Körzell. "Damit muss endlich Schluss sein", forderte er.

Auch die vielfach ins Feld geführte Begründung des Gesetzgebers, eine zu große Steuerbelastung bei Firmenerben würde Arbeitsplätze gefährden, lässt Körzell nicht gelten: "Bei der bisherigen Regelung gibt es keinen einzigen Nachweis für einen durch die Erbschaftsteuer in Notlage geratenen Familienbetrieb." Auch Stundungsregelungen gebe es schon jetzt in ausreichendem Maße, so das DGB-Vorstandsmitglied.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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