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Bundesregierung zieht Konsequenzen aus Fall Wirecard

Archivmeldung vom 16.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Olaf Scholz und Angela Merkel (2016), Archivbild
Olaf Scholz und Angela Merkel (2016), Archivbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung hat Konsequenzen aus dem Fall Wirecard gezogen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität. "Der Gesetzentwurf ist ein entscheidender Schritt, um die Bilanzkontrolle zu stärken, die Wirtschaftsprüfung zu reformieren und härter gegen kriminelle Machenschaften vorzugehen", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).

Mit dem Gesetz sorge man dafür, dass auf Bilanzen und die Testate von Wirtschaftsprüfern "mehr Verlass" sei. "Mit dem Gesetz wird das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt gestärkt." Ziel sei es, die Reformen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Machenschaften wie bei Wirecard dürften sich nicht wiederholen, so Scholz.

Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) sieht unter anderem eine Verschärfung des Bilanzkontrollverfahrens vor. Es soll grundlegend reformiert werden und künftig stärker "staatlich-hoheitlich geprägt" sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll mehr Kompetenzen und Durchgriffsrechte gegenüber Unternehmen erhalten. Dazu zählen unter anderem Durchsuchungs- und Beschlagnahmerechte. Für Anlass- und Verdachtsprüfungen soll die Behörde künftig unmittelbar zuständig sein. Zudem soll sie im Rahmen der Bilanzkontrolle Auskunftsrechte gegen Dritte, die Möglichkeit forensischer Prüfungen sowie das Recht erhalten, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Eine privatrechtlich organisierte Prüfstelle für Rechnungslegung sei künftig nur für Stichprobenprüfungen von Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften zuständig, so das Finanzministerium.

In einem weiteren Schritt soll die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer vom geprüften Unternehmen gestärkt werden. Auch für Kapitalmarktunternehmen soll fortan eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren gelten. Zudem soll die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse "wesentlich ausgeweitet" werden. Auch im Bereich des Bilanzstrafrechts und im Bereich des Bilanzordnungswidrigkeitenrechts sollen "notwendige Anpassungen" vorgenommen werden, um Verstöße in Zukunft strenger ahnden zu können. Des Weiteren sollen die internen Kontrollen in den Unternehmen ausgeweitet werden. Die Bafin soll unterdessen unmittelbare Eingriffsbefugnisse gegenüber Unternehmen erhalten, auf die wesentliche Bereiche wie zum Beispiel Bank- bzw. IT-Funktionen ausgelagert werden. Das soll ihr eine effektivere Aufsicht ermöglichen.

Der private Handel der Bafin-Beschäftigten in Finanzinstrumenten soll weitgehend begrenzt werden. Geschäftsmodelle, bei denen eine Anlage in Edelmetallen und am Ende der Laufzeit eine Auskehrung mit Verzinsung erfolgt, soll künftig als Vermögensanlage eingestuft werden und damit der Prospektpflicht unterfallen. Die Befugnisse der Börsen bei der Sanktionierung von Verstößen sollen dem Entwurf zufolge gesetzlich flankiert werden. Damit wolle man Sanktionen "transparenter und wirksamer" machen, so die Bundesregierung. In einem letzten Punkt soll die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zukünftig erweiterte Befugnisse erhalten. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität ist eine von mehreren Maßnahmen, die am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurden. So beschlossen die Minister unter anderem auch den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren. Damit treibe man die Digitalisierung des Finanzplatzes Deutschland voran, so Scholz. Zudem stand der Entwurf für ein "IT-Sicherheitsgesetz 2.0" auf der Tagesordnung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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