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ACE lehnt aktuellen Entwurf des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ab

Archivmeldung vom 15.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
ACE Auto Club Europa Zentrale in Stuttgart
ACE Auto Club Europa Zentrale in Stuttgart

Foto: ACE Auto Club Europa
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In einer Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts (PBefG) fordert der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu deutlichen Nachbesserungen auf.

Zentrale Kritikpunkte sind fehlende Vorgaben zu Sozialstandards für gute Arbeit und zu Qualitätsstandards, die nicht unterlaufen werden können. In der momentanen Fassung sieht der ACE die Chance auf eine umfassende Novellierung des PBefG hin zu einem guten Mobilitätsgesetz vertan.

"Die Qualität der Arbeit bestimmt die Qualität des ÖPNV. Das kann nur mit guter Qualifikation und guten Arbeitsbedingungen sichergestellt werden. Die Vorgabe einheitlicher Sozialstandards ist deshalb Voraussetzung für unsere Zustimmung zu einem modernen Personenbeförderungsgesetz", fasst Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, die Position von Deutschlands zweitgrößtem Autoclub zusammen. "Die Reform des PBefG ist kein Pappenstiel. Allein deshalb, weil neue Formen der Mobilität als Ergänzung zum klassischen ÖPNV berücksichtigt werden müssen. Dabei muss zwingend sichergestellt sein, dass für vergleichbare Services gleiche Regeln und Rahmenbedingungen gelten. Starke Kommunen mit zwingend einzuhaltenden Vorgaben können den Bürgerinnen und Bürgern guten Nahverkehr bieten. Nur so ist ein fairer Wettbewerb zwischen kommunalen und privatwirtschaftlichen Anbietern von Mobilitätsdienstleistungen gewährleistet", präzisiert Stefan Heimlich.

Die Modernisierung des Personenbeförderungsrechts sowie die Anpassung der Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr und für neue Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen an die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und neue technische Entwicklungen ist Bestandteil des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien. Der ACE unterstützt die Modernisierung des Gesetzes ausdrücklich, sieht aber im vorliegenden Entwurf wichtige grundsätzliche Neuregelungen unberücksichtigt. Diese müssen laut ACE umgehend vom BMVI eingearbeitet werden, damit das neue PBefG eine gerechte Neuregelung der Personenbeförderungsvoraussetzungen in Deutschland garantiert.

Quelle: ACE Auto Club Europa (ots)

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