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Kinderhilfswerk: Maskenpflicht im Unterricht nicht mehr sinnvoll

Archivmeldung vom 07.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Flagge Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (englisch  ursprünglich United Nations International Children’s Emergency Fund, seit 1953 United Nations Children’s Fund, UNICEF)
Flagge Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (englisch ursprünglich United Nations International Children’s Emergency Fund, seit 1953 United Nations Children’s Fund, UNICEF)

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, hält eine Maskenpflicht im Unterricht nicht länger für notwendig. "Insbesondere aus kinderrechtlicher Sicht ist eine generelle Maskenpflicht während des Unterrichts zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll. Der Infektionsschutz in der Gesellschaft darf nicht allein auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden, nur weil viele Erwachsene, die keine gesundheitlichen Einschränkungen haben, sich dem Impfschutz verweigern", sagte Krüger der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Weiterhin dringend notwendig seien aber "flächendeckend kostenlose und unbegrenzte Testmöglichkeiten" an den Schulen. Mehrere Bundesländer haben die Corona-Maßnahmen an Schulen bereits gelockert, aktuell tagt die Kultusministerkonferenz zu dem Thema. Krüger forderte, dass die Schüler künftig stärker in Entscheidungen eingebunden sein sollen. Bei der Frage, ob die Maskenpflicht an Schulen entfallen kann, müssten jetzt aus Sicht des Kinderhilfswerks neben dem Gesundheitsschutz "auch kindheitspädagogische und kinderrechtliche Aspekte berücksichtigt werden". Schülern müsste es möglich sein, weiterhin eine Maske im Unterricht zu tragen oder sich im Klassenverband gemeinsam dafür zu entscheiden, wenn ihnen das wichtig ist und sie beispielsweise dadurch besonders vulnerable Kinder oder deren Familien schützen möchten.

Das Tragen einer Maske beim Bewegen im Gebäude und in den Pausen hält Krüger für "zumutbar und weiterhin sinnvoll, um an entsprechende Abstandsregelungen zu erinnern". In Ausnahmefällen, etwa bei extrem hohen lokalen Inzidenzwerten, sollte es für die Schulträger möglich sein, gemeinsam mit den Verantwortlichen aus Gesundheits- und Bildungsbehörden, mit den Schulkonferenzen unter Einbezug von Schülern sowie von Fachkräften und Elternverbänden "situationsangemessene Entscheidungen" treffen zu können, die eine "zeitlich begrenzte Maskenpflicht" möglich machen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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