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Bundestag bringt Teilabschaffung des Soli auf den Weg

Archivmeldung vom 14.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für den Großteil der Bundesbürger auf den Weg gebracht. 369 Abgeordnete stimmten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. 278 stimmten dagegen, drei Parlamentarier enthielten sich.

In einem ersten Schritt sollen laut Gesetz ab 2021 rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer durch Anhebung der Soli-Freigrenzen vollständig entlastet werden. Menschen mit höherem Einkommen sollen ebenfalls, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung, entlastet werden. Das Entlastungsvolumen soll zunächst 9,8 Milliarden Euro betragen und 2022 auf 11,2 Milliarden Euro steigen.

Bei dem Solidaritätszuschlag handelt es sich um eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Er war 1991 zunächst befristet auf ein Jahr auf den Weg gebracht worden. 1995 wurde der Zuschlag dann unbefristet zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit eingeführt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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