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Zeitung: Union prüft Verschärfung von Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Archivmeldung vom 21.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

Die Union erwägt, den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe zu verschärfen. Ein bereits ausformulierter alternativer Entwurf, der der "Rheinischen Post" vorliegt, sieht vor, das strafrechtliche Verbot der Sterbehilfe deutlich weiter zu fassen, als vom FDP-geführten Justizministerium geplant. Demnach soll organisierte Sterbehilfe, Suizidförderung aus selbstsüchtigen Motiven und "die Werbung zur Förderung von Selbsttötungen" ausdrücklich verboten werden.

"Das Auftreten von Organisationen, die eine ,Suizidbeteiligung` als Dienstleistung anbieten und für ihr Tätigwerden auch öffentlich werben, stellt eine neue Entwicklung dar, die eine Reaktion des Gesetzgebers erfordert", heißt es in dem Entwurf. "Wenn man nur die gewerbsmäßige Sterbehilfe verbietet, ist das ähnlich, wie das Falschparken auf dem Mars zu verbieten", sagte der Behindertenbeauftragte der Regierung, Hubert Hüppe, der zu den Kritikern des aktuellen Gesetzentwurfs zählt. Das Problem liege bereits in der organisierten Sterbehilfe, gegen die der Gesetzgeber etwas unternehmen müsse, nicht erst in der Frage, ob diese gewerbsmäßig sei, so Hüppe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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