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Union kritisiert Vorschläge zur Reform von Paragraf 218

Archivmeldung vom 16.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Elisabeth Winkelmeier-Becker  (2021)
Elisabeth Winkelmeier-Becker (2021)

Foto: Leon2736
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hat die Vorschläge der Expertenkommission zur Reform des Abtreibungsparagrafen 218 scharf kritisiert. "Anstatt unseren Kompromiss infrage zu stellen, sehe ich in ihm eine Lösung, polarisierte gesellschaftliche Konflikte ums Abtreibungsrecht wie in Polen oder den USA zu befrieden", sagte die CDU-Politikerin dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Sie beklagte: "Die weitergehenden Vorschläge der Kommission stehen in offenem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Den gesetzgeberischen Spielraum, den die Kommission behauptet, sehe ich nicht." Der geltende Kompromiss werde gesamtgesellschaftlich breit akzeptiert. 

Die verfassungsrechtlichen Vorgaben seien gut austariert: "Die Schwangere in der Konfliktsituation entscheidet eigenverantwortlich. Nach der Pflichtberatung, die für das Schutzkonzept für das Kind unverzichtbar ist, und drei Tagen Wartezeit bleibt sie straffrei." Das Lebensrecht des Kindes komme zumindest zur Sprache, sagte die Christdemokratin. Die Empfehlungen der Kommission zur Prävention ungewollter Schwangerschaften begrüßte Winkelmeier-Becker: "Ich unterstütze ausdrücklich den Vorschlag der Kommission, mehr Gewicht auf Prävention von ungewollten Schwangerschaften zu legen und insbesondere Verhütungsmittel kostenfrei anzubieten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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