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Datenschutzbeauftragte kritisiert Änderung des Bundesarchivgesetzes

Archivmeldung vom 14.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andrea Voßhoff (2009)
Andrea Voßhoff (2009)

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit und Datenschutz, Andrea Voßhoff (CDU), kritisiert die geplante Änderung des Bundesarchivgesetzes. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung räumt Geheimdiensten Sonderrechte ein, die es vorher nicht gab: Danach brauchen Nachrichtendienste laut "Bild" ihre historischen Unterlagen dem Bundesarchiv nur noch anbieten, wenn "überwiegende Gründe des Nachrichtenzugangs oder schutzwürdige Interessen der bei ihnen beschäftigten Personen einer Abgabe nicht mehr entgegenstehen".

"Nach der geplanten Änderung könnten die Nachrichtendienste selbst entscheiden, ob und welche Unterlagen an das Bundesarchiv übergeben werden", sagte Voßhoff der "Bild". "Anders als beim Bundesarchiv wäre die Entscheidung der Nachrichtendienste aber nicht gerichtlich nachprüfbar. Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht gegenüber den Nachrichtendiensten nicht."

Weiterhin kritisiert die Bundesbeauftragte: "Historisch bedeutsame Unterlagen würden gegebenenfalls nicht archiviert und könnten somit auch für Forscher und Wissenschaftler verloren gehen." Ralf Jacob, Vorsitzender des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare, sieht laut "Bild" durch den geplanten neuen Paragraphen "einen bedenklichen Eingriff in die Möglichkeit der demokratischen Kontrolle der Nachrichtendienste".

"Hier werden weitere Hemmnisse für die Bürger, Wissenschaft und Presse aufgebaut und das Wirken der Nachrichtendienste der demokratischen Kontrolle teilweise entzogen", so Jacob.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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