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Steuerzahlerbund: Kalte Progression und Solidaritätszuschlag abschaffen

Archivmeldung vom 04.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Mit Blick auf den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdST) die steuerliche Belastung als viel zu hoch und fordert eine schnelle Entlastung. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte BdST-Präsident Reiner Holznagel: "Dieses Ausmaß ist ungerecht."

Seit 2010 sei die kalte Progression zu einem immer größeren Problem geworden, so Holznagel, doch seitdem sei nichts passiert. Die Bürger bräuchten dringend finanzielle Entlastungen: "Sie müssen von der kalten Progression und dem verhassten Solidaritätszuschlag endlich befreit werden", forderte der BdST-Präsident. Auch die Gewerkschaften müssten erkennen, "dass sie die ungerechte kalte Progression stärker bekämpfen sollten", erklärte Holznagel. Anderenfalls seien ihre "Tarifabschlüsse nur die Hälfte wert".

In der vergangenen Woche hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Demnach sollen die Entgelte für die Beschäftigten mit Tarifverträgen zum 1. März um 2,1 Prozent steigen, ein Jahr später um 2,3 Prozent.

Da bei einem höheren Gehalt zugleich häufig höhere Steuersätze angewendet werden müssen, sei die Belastung nach einer Gehaltserhöhung oft umso größer, hieß es vom Steuerzahlerbund. Wie massiv diese Auswirkungen sein können, verdeutlichte der BdSt anhand eines Rechenbeispiels: Die Abzüge eines Singles mit einem Monatsbrutto von 3400 Euro durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge summierten sich 2015 auf insgesamt 37,9 Prozent. Bei einem angenommenen Lohnplus von 2,1 Prozent würde das Monatsbrutto auf 3471 Euro ansteigen, die Abzüge stiegen dann aber auf 38,1 Prozent. Von den 71 Euro, um die das Bruttogehalt erhöht worden sei, blieben netto nur 35 Euro übrig. Dies sei weniger als die Hälfte, die Grenzbelastung läge in diesem Fall bei 50,7 Prozent. In dieser Berechnung sei bereits der neue Einkommensteuertarif mit dem erhöhten Grundfreibetrag zugrunde gelegt worden, die betriebliche Altersvorsorge sei nicht berücksichtigt worden, hieß es.

Dieses Beispiel zeige, wie zutiefst ungerecht der progressive Einkommensteuertarif sei. Der Effekt treffe besonders Bürger mit kleineren und mittleren Einkommen, warnte der BdST-Präsident. Die kalte Progression gehöre abgeschafft.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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