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Schäuble: Kein generelles Verbot von Datenabgleich

Archivmeldung vom 16.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vor dem Spitzengespräch zum Datenschutz an diesem Montag in Berlin hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) davor gewarnt, durch eine zu große Beschränkungen der Verwendung von Mitarbeiterdaten die Korruptionsbekämpfung in Unternehmen zu diskreditieren.

"Gerade in großen Unternehmen ist die Gefahr von Korruption gegeben, und es ist die Pflicht der Konzernvorstände, dagegen vorzugehen", sagte Schäuble dem Berliner  "Tagesspiegel". Man müsse sich nun  Gedanken machen, "wie wir die Interessen von Arbeitgebern an der Korruptionsprävention und die der Arbeitnehmer an ihrem Recht auf Selbstbestimmung und Schutz ihrer persönlichen Daten in einen für beide Seiten guten Ausgleich bringen". Ein gesetzliches Verbot eines Datenabgleichs, wie er bei der Bahn AG vorgenommen wurde, kommt für Schäuble nicht in Betracht. "Ein solches Verbot würde völlig über das Ziel hinausschießen. Damit wäre jede effektive Möglichkeit der Korruptionsbekämpfung zunichte gemacht", sagte Schäuble.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wendet sich gegen einen massenhaften Datenabgleich wie bei der Bahn. Ein solches Vorgehen sei nicht gerechtfertigt. Ein völliges Verbot der Verwendung von Mitarbeiterdaten für die Korruptionsbekämpfung befürwortet aber auch Schaar nicht. Seiner Ansicht nach müssen jedoch in einem neuen Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz enge Grenze für solche Maßnahmen gezogen werden. "Einen Abgleich von Mitarbeiter-Daten ohne jeden Anhaltspunkt für einen Korruptionsverdacht halte ich für völlig überzogen", sagte Schaar dem Tagesspiegel. Erhobene Daten dürften immer nur in konkreten Verdachtsfällen verwendet werden. Zudem müsse das Verfahren für die betroffenen Mitarbeiter transparent sein, sie müssten informiert werden, auch die Betriebsräte müssten eingeschaltet werden.

Quelle: Der Tagesspiegel

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