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Bundesregierung erwägt strengere Überwachung von Genossenschaften

Archivmeldung vom 18.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Bundesregierung erwägt eine strengere Regulierung von Genossenschaften. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über welche die Wochenzeitung "Die Zeit" berichtet.

Anlass sind mehrere Pleiten von Genossenschaften in den vergangenen Jahren mit anschließenden Strafverfahren. Die Bundesregierung hält das für Einzelfälle, die aber geeignet seien, "das Vertrauen in die Rechtsform Genossenschaft zu schwächen und so dem guten Ruf dieser Gesellschaftsform zu schaden".

Daher prüfe sie nun, ob "ergänzende oder andere Maßnahmen" zur Überwachung von Genossenschaften nötig seien. Bieten Genossenschaften keine Vermögensanlagen an, sind sie bisher keiner strengen Kontrolle der Finanzaufsicht unterworfen, sondern der durch eigene Prüfungsverbände. Die Abgrenzung ist aber teilweise schwierig. Der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel, Fachmann seiner Fraktion für finanziellen Verbraucherschutz im Finanzausschuss, fordert daher in der Wochenzeitung: "Die beste Missbrauchsprävention wäre die Einführung eines Finanz-TÜVs, einer verpflichtenden Zulassungsprüfung für Finanzinstrumente und -akteure aller Art."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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