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ARD-Magazin Kontraste: Expertise des einst geschassten Gutachters im Geheimdienstfall "netzpolitik.org" belastet Justizminister Heiko Maas

Archivmeldung vom 05.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Rechtsgutachter und Geheimdienstexperte Prof. Jan-Hendrik Dietrich erhärtet jetzt den Vorwurf des Landesverrats gegenüber Bloggern, die vor einem Jahr detaillierte Personalpläne der neuen Cyberabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz ins Internet stellten.

Bundesjustizminister Heiko Maas wird mit dieser Stellungnahme in Bedrängnis gebracht.

Der im Juli 2015 im Rahmen der Strafermittlungen der Generalbundesanwaltschaft beauftragte Gutachter Prof. Jan-Hendrik Dietrich durfte seine Arbeit nicht fertigstellen. Jetzt nimmt er nachträglich in einer dem ARD-Politikmagazin Kontraste exklusiv vorliegenden Expertise Stellung zu der Frage, ob die Blogger damals Staatsgeheimnisse verletzt haben. Die Expertise steht im Zusammenhang mit den damals von der Presse kritisierten Ermittlungen wegen Landesverrates durch den ehemaligen Generalbundesanwalt Harald Range. Die Leitungsebene des Bundesjustizministeriums drängte darauf, das Verfahren gegen die Betreiber und Autoren des Blogs einzustellen. Dies, obwohl bereits das belastende Ergebnis des unabhängigen Rechtsgutachters Dietrich vorlag, so Range vor dem Bundestagsausschuss.

Der Gutachter, Prof. Jan-Hendrik Dietrich, kam zum Schluss, dass es sich bei den von netztpolitik.org veröffentlichten Informationen teilweise um "Staatsgeheimnisse" handelte. Sein damaliges Ergebnis führt er nun in seiner Expertise aus: "Ausländische Nachrichten- und Geheimdienste werden dadurch in die Lage versetzt, die (technische) Auswertungs- und Abwehrkompetenz des BfV besser beurteilen zu können ... Gleiches dürfte für terroristische Gruppen wie den IS gelten". Ein schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit sei zu befürchten. Mit der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, ist eine wesentliche Bedingung für den Strafvorwurf Landesverrat gegeben. Der renommierte Strafrechtsexperte Professor Felix Herzog von der Universität Bremen kann nicht nachvollziehen, warum man damals das Verfahren Schlag auf Fall einstellte. "Dann muss das gründlich ermittelt werden", sagte er dem Magazin.

Gegen die politische Einflussnahme auf seine Ermittlungen protestierte Range öffentlich. Daraufhin versetzte ihn Justizminister Maas in den vorzeitigen Ruhestand. Das Bundesjustizministerium erstellte in Folge hausintern und binnen sieben Tagen ein Gegengutachten, das die Blogger entlastete. "Von Unabhängigkeit kann man hier nicht unbedingt ausgehen", erklärt Prof. Herzog. "Es ist nicht zu erwarten, dass die Mitarbeiter im Ministerium zu einem anderen Ergebnis kommen, als der Minister." Das Verfahren wurde schließlich auf Basis dieses hausinternen Gutachtens eingestellt. Zu den Recherchen des ARD-Magazins "Kontraste" wollte sich der Minister nicht äußern.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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