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Ethikratschefin will keine Ausgangssperre für Geimpfte

Archivmeldung vom 16.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das Grundgesetz ist seit 2020 wertlos geworden (Symbolbild)
Das Grundgesetz ist seit 2020 wertlos geworden (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Ethikratschefin Christiane Woopen hat sich dagegen ausgesprochen, Geimpfte mit einer Ausgangssperre zu belegen. "Es hat doch keinen Sinn, geimpfte Menschen mit einer Ausgangssperre zu belegen", sagte die Ethik- und Medizinprofessorin der Universität Köln dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Das sei ein tiefer Eingriff ins Privatleben. "Wie lässt sich das rechtfertigen?" Woopen begrüßte den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Geimpfte in Deutschland so zu behandeln als seien sie negativ getestet. "Das ist genau der richtige Ansatz", sagte die Vorsitzende des Europäischen Ethikrats.

"Es ist meines Erachtens ein irreführender Ansatz zu sagen, der Staat müsse geimpften Person wegen eines Mangels an Impfstoffen Freiheitsrechte entziehen", sagte sie. Es gebe Möglichkeiten, die Nicht-Geimpften durch Testungen oder den Nachweis einer Immunität nach durchgemachter Infektion ebenfalls an Freiheiten teilhaben zu lassen "und damit einer Art impfgesteuerten Zweiklassengesellschaft entgegen zu wirken". Man müsse aber zwischen den verschiedenen Maßnahmen differenzieren. Maske zu tragen und Abstand zu halten seien vergleichsweise geringe Eingriffe in die Grundrechte und könnten weiter bestehen. Anders sehe es aus beispielsweise aus, wenn es darum geht, die Wohnung verlass en zu dürfen. Probleme sieht Woopen zukünftig möglicherweise auch im Privatrecht. "Das ermöglicht es etwa Reiseveranstaltern, Restaurant- und Hotelbesitzern zu entscheiden: Wir lassen hier nur Geimpfte rein. Das hielte ich für ein Problem", sagte die Medizinethikerin. "Würde sich dieses Vorgehen in Deutschland etablieren, müsste der Gesetzgeber wohl gegensteuern."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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