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Änderungen bei legalen Vaterschaftstests

Archivmeldung vom 24.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesrat hat heute Verbesserungen beim Recht der legalen Vaterschaftstests vorgeschlagen. In seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung fordert er unter anderem Qualitätsstandards nicht nur für die Probeentnahme, sondern auch für die Untersuchung selbst, eine klare Zuständigkeitszuweisung an die Familiengerichte, ein Anhörungsrecht der Jugendämter und Änderungen bei der Anfechtungsfrist.

Legale Vaterschaftstests sollen nach dem vorgelegten Gesetzentwurf künftig einfacher auch gegen den Willen der Mutter und unabhängig von einem gerichtlichen Vaterschafts-Anfechtungsverfahren möglich sein. Zweifelnde Väter erhalten dazu einen Rechtsanspruch auf Klärung ihrer Vaterschaft. Der Anspruch ist gerichtet auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung und Duldung der Entnahme des Probenmaterials beim Kind. Das Familiengericht kann notfalls die fehlende Zustimmung der Mutter ersetzen. Aber auch Mutter und Kind erhalten einen Anspruch auf Durchführung des Vaterschaftstests. Dies soll den verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf Kenntnis der eigenen Abstammung konkretisieren.

Stellt sich bei einem legalen Test heraus, dass der rechtliche nicht der leibliche Vater ist, führt dies nach dem Entwurf nicht mehr automatisch zum gesetzlichen Verlust der Vaterschaft. Dem bisherigen Vater wird eine Überlegungsfrist eingeräumt, die Vaterschaft anzufechten. Heimliche Vaterschaftstests bleiben allerdings illegal.

Einen ähnlichen Gesetzentwurf hatte bereits der Bundesrat im Jahr 2005 beim Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser wurde in der 15. Legislaturperiode jedoch nicht abschließend beraten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat

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