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Innenministerium will Einbürgerung von NS-Verfolgten erleichtern

Archivmeldung vom 29.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der offizielle Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland, auch "Gelber Schein" genannt.
Der offizielle Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland, auch "Gelber Schein" genannt.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundesinnenministerium will die Wiedereinbürgerung von NS-Verfolgten und ihren Nachfahren erleichtern. Wie ein Sprecher des Ministeriums der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" am Montag mitteilte, sei dazu eine "großzügige Erlassregelung" geplant.

Bislang hatten vor allem NS-Verfolgte einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie von den Nationalsozialisten ausgebürgert worden waren. Für Verfolgte, denen vor einer Ausbürgerung die Flucht gelang und die später die Staatsangehörigkeit des Zufluchtslandes annahmen, galt das nicht immer. Wie das Ministerium mitteilte, könne ein entsprechender Erlass "ohne weiteres kurzfristig erlassen werden". Eine solche Erlassregelung sei einer gesetzlichen Vorschrift vorzuziehen, "weil sie sofort umsetzbar und wesentlich flexibler zu handhaben" sei. In der Unionsfraktion wird ein Erlass aus den gleichen Gründen einer Gesetzesänderung vorgezogen.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Thorsten Frei (CDU) sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", es sei "historisch angemessen, dass deutsche NS-Verfolgte und ihre unmittelbaren Nachkommen erleichtert eingebürgert werden können". Auch der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh sprach von einem "Handlungsbedarf". Bei den damals ins Ausland geflohenen Deutschen könne von einer freiwilligen Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft keine Rede sein: "Wir sollten darauf hinwirken, dass die Nachkommen der emigrierten jüdischen Deutschen einen erleichterten Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft haben."

Für die FDP-Fraktion forderte auch der stellvertretende Vorsitzende Stephan Thomae einen "Anspruch auf Einbürgerung" für all jene, "die vor den Nationalsozialisten geflohen sind und die Staatsangehörigkeit ihres Zufluchtslandes angenommen haben", sowie für deren Nachfahren. Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte laut eines Berichts der Zeitung "Die Welt" zuvor einen Gesetzentwurf erstellt, der nach der Sommerpause in das Parlament eingebracht werden soll. Er beinhaltet die Forderung, in Paragraph 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes einen Anspruch auf Einbürgerung für "alle Konstellationen" aufzunehmen, "in denen nationalsozialistisches Unrecht gutzumachen ist".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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