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Tengelmann-Übernahme: Gabriel zieht vor Bundesgerichtshof

Archivmeldung vom 08.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Montag wegen des Stopps der Fusion von Edeka und Kaiser`s Tengelmann durch das Düsseldorfer Oberlandesgericht sowohl Nichtzulassungsbeschwerde als auch zulassungsfreie Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingereicht.

"Ich habe mich entschieden, vollumfänglich Rechtsmittel einzulegen", erklärte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. "Für den Erhalt der 16.000 Arbeitsplätze und für die Arbeitnehmerrechte der Betroffenen zu kämpfen, lohnt sich - auch vor Gericht. Den Vorwurf der Besorgnis der Befangenheit durch das OLG Düsseldorf weise ich zurück", betonte der Vizekanzler.

"Für mich ist weder nachvollziehbar, dass zulässige und übliche Gespräche zur sachgemäßen Vorbereitung der von mir ausgesprochenen Auflagen beziehungsweise Nebenbestimmungen für die Ministererlaubnis unter Verdacht gestellt werden, noch dass der Erhalt der Arbeitnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen wird."

Gabriel hatte Edeka im März unter Auflagen die Übernahme von rund 450 Filialen von Kaiser`s Tengelmann per Ministererlaubnis gestattet. Das OLG Düsseldorf hatte die Ausnahmeregelung gestoppt und die Möglichkeit der Beschwerde des Bundeswirtschaftsministeriums nicht zugelassen. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde wird nun der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gestellt. Begründet wird dies mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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