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Rentenversicherung soll Unternehmen regelmäßiger prüfen

Archivmeldung vom 08.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitz der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven
Sitz der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven

Foto: Gerd Fahrenhorst
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) soll die Unternehmen in Deutschland künftig regelmäßiger kontrollieren, um den Erhalt der Künstlersozialkasse (KSK) finanziell abzusichern. Dies geht aus dem "Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes" hervor, der der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. "Ein effizientes Prüfverfahren soll künftig die Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung minimieren und gleichzeitig Abgabegerechtigkeit herstellen", heißt es in dem Entwurf. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) setzt damit den Koalitionsvertrag um.

Darin hatten Union und SPD regelmäßige Prüfungen der Unternehmen angekündigt, um die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe zu erhöhen und so die Künstlersozialversicherung zu erhalten. Dem Entwurf zufolge muss die Rentenversicherung von 2015 an alle Unternehmen, die schon jetzt die Künstlersozialabgabe zahlen, sowie alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten alle vier Jahre prüfen. Bei Firmen mit weniger Mitarbeitern soll demnach die DRV 40 Prozent in dem Vier-Jahres-Rhythmus kontrollieren, so "dass der durchschnittliche Prüfturnus in dieser Gruppe zehn Jahre beträgt". Weiter ist in dem geplanten Gesetz vorgesehen, eine Bagatellgrenze von 450 Euro im Jahr einzuführen, bis zu der an selbständige Künstler oder Publizisten erteilte Aufträge abgabefrei bleiben sollen. Außerdem soll die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht erhalten.

Die Rentenversicherung hatte in der Vergangenheit argumentiert, zusätzliche Kontrollen kosteten 50 Millionen Euro jährlich, der Aufwand sei damit größer als der Nutzen. Das Arbeitsministerium sprach dagegen von Zusatzkosten in Höhe von fünf Millionen. In dem Entwurf kalkuliert das Ministerium nun mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 12,3 Millionen Euro - bei Zusatzeinnahmen von 32 Millionen Euro. Das Arbeitsministerium will seinen Entwurf nach Angaben der Zeitung noch in dieser Woche an die anderen Ressorts schicken. Am 30. April soll das geplante neue Gesetz bereits das Kabinett passieren und noch vor der Sommerpause den Bundestag, um den Abgabesatz 2015 stabil halten zu können.

Die Künstlersozialversicherung, die die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von knapp 180.000 in der KSK versicherten Künstlern übernimmt, finanziert sich zu knapp einem Drittel durch die Künstlersozialabgabe. Diese müssen zum Beispiel Verlage, Theater oder Unternehmen, die für ihre Produkte werben, auf Honorare an Künstler, Texter oder Autoren zahlen. Die Kontrollen durch die Rentenversicherung waren aber vorübergehend so lasch, dass die Prüfungen "zwischenzeitlich kaum noch Einnahmen" brachten, wie in dem Entwurf angemerkt wird. 2014 war die Abgabe daher von 4,1 auf 5,2 Prozent geklettert. Nahles hatte gewarnt: Ein weiterer deutlicher Anstieg könnte "die Akzeptanz für das System der Künstlersozialversicherung gefährden".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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