Teurer ab Januar! Höhere Grenzen bei Renten & Krankenkasse – das kommt auf Gutverdiener zu

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Der Deutschland-Kurier zeigt Straßenumfragen zu „explodierenden Sozialkosten“. Fakt ist: Zum 1. Januar 2026 steigen per Verordnung die Rechengrößen der Sozialversicherung – u. a. die Beitragsbemessungsgrenzen –, bestätigt das BMAS und die Bundesregierung. Medien und Kassenrechner erwarten dadurch Mehrbelastungen vor allem für Besserverdienende.
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 passt die Grenzen an die Lohnentwicklung 2024 an (plus rund 5 %). Laut DRV und BMAS steigen die Bemessungsgrenzen; betroffen sind Einkommen oberhalb der bisherigen Schwellen. Für Normalverdiener bleibt vieles unverändert – die Abführung endet weiterhin an der jeweiligen Grenze.
Konkret wird in der GKV die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.812,50 € im Monat (69.750 € p. a.) angehoben; auch die Versicherungspflichtgrenze steigt. In der Rentenversicherung (West) liegt die monatliche Bemessungsgrenze künftig bei 8.450 €. Beispielrechnungen zeigen: Vor allem hohe Einkommen zahlen mehr, wenn sie über den alten Grenzen lagen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur