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SPD-Präsidium stellt Bedingungen für Grundgesetzänderung bei Jobcentern "Begrenzte Anzahl von Optionskommunen"

Archivmeldung vom 08.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die SPD will einer Verfassungsänderung zur rechtlichen Absicherung der Arbeitsvermittlungsagenturen nur zustimmen, wenn die Zahl der Optionskommunen auch künftig begrenzt bleibt. Es sei zu begrüßen, "dass die Union nun bereit ist, ihren Widerstand gegen eine Verfassungsänderung zur Absicherung der Arbeitsgemeinschaften aufzugeben", heißt es in einem Beschluss des SPD-Präsidiums vom Montag, aus dem der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagsausgabe) zitiert.

Dabei könne aber lediglich eine "begrenzte Ausweitung der Zahl der Optionskommunen" geregelt werden. Als weitere Bedingung für die Zustimmung zu einer Grundgesetzänderung nennt das SPD-Präsidium, dass die Finanzierung der Arbeitsförderung sowie die Zahl der Arbeitsvermittler nicht gekürzt werden. Der ehemalige Arbeitsstaatssekretär Klaus Brandner (SPD) sagte der Zeitung, ein Flickenteppich aus Arbeitsgemeinschaften der BA und der kommunalen Sozialverwaltung auf der einen und der allein zuständigen Optionskommunen auf der anderen Seite müsse vermieden werden. "Die Union sollte jetzt die Kraft aufbringen, verfassungsrechtlich die Zuordnung von Aufgaben.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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