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Hamburg plant Verfassungsklage gegen Betreuungsgeld

Archivmeldung vom 30.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Olaf Scholz  Bild: SPD Schleswig-Holstein / wikipedia.org/
Olaf Scholz Bild: SPD Schleswig-Holstein / wikipedia.org/

Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, das von der Union geplante Betreuungsgeld notfalls mit einer Verfassungsklage stoppen zu wollen. "Noch liegt ja kein Gesetz vor. Aber Hamburg wird eine Klage gegen das Betreuungsgeld ernsthaft prüfen. Wenn sie möglich ist, werden wir diesen Weg auch gehen", sagte Scholz der Tageszeitung "Die Welt" (Montag).

Er fügte hinzu: "Es gibt keine Begründung dafür, warum man eine bundeseinheitliche Regelung braucht, wenn es in einem Bundesland bereits ein Betreuungsgeld gibt." Der stellvertretende SPD-Vorsitzende begründete seinen Widerstand mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Wenn das Bundesverfassungsgericht es für verfassungswidrig hält, beispielsweise per Bundesgesetz Studiengebühren zu verbieten, weil die Länder das unterschiedlich ohne Probleme regeln können, dann sehe ich nicht ein, warum wir für das Betreuungsgeld, das auch jedes Land selbst einführen oder nicht einführen kann, ein Bundesgesetz brauchen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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