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Mehr Verurteilungen für Angriffe auf Polizisten

Archivmeldung vom 30.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Polizeitruppen (Symbolbild)
Polizeitruppen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Ausweitung der Straftatbestände für Übergriffe auf Polizisten hat dazu geführt, dass deutlich mehr Menschen für solche Delikte verurteilt worden sind. Das berichten die Zeitungen der "Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft" unter Berufung auf eine Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Innenpolitikers Konstantin Kuhle.

Demnach wurden 2017, im Jahr der Reform, noch insgesamt 5.464 Straftäter wegen Widerstands gegen oder Angriffen auf Vollstreckungsbeamte verurteilt, im Jahr darauf bereits 7.538. Für das Jahr 2019 liegen noch keine Zahlen vor, berichten die Zeitungen. Der Bundestag hatte im Mai 2017 beschlossen, den Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in einem eigenen Paragrafen des Strafgesetzbuches zu erfassen.

Forderungen der Union nach härteren Strafgesetzen als Konsequenz aus den Ausschreitungen der letzten Wochen, etwa vor dem Berliner Reichstag, lehnt der FDP-Politiker angesichts dieser Zahlen ab. Die Reform der Strafen für Widerstandsdelikte habe bereits "zu einem erheblichen Anstieg der Verurteilungen geführt", so Kuhle. "Es ist daher verfrüht, jetzt schon über eine weitere Verschärfung zu sprechen." Die abschreckende Wirkung der Strafrechtsreform aus dem Jahr 2017 lasse sich noch gar nicht ablesen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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