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Assistenz im Krankenhaus: Neuregelung wichtig, aber zu eng!

Archivmeldung vom 25.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Günter Havlena / pixelio.de
Bild: Günter Havlena / pixelio.de

Nach langem Ringen hat der Bundestag heute eine Regelung zur Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus beschlossen. Damit wird eine seit langem bestehende Hilfelücke geschlossen. Die Neuregelung zur Assistenz im Krankenhaus ermöglicht Begleitung und Unterstützung eines Menschen mit Behinderungen durch vertraute Menschen. Oftmals wird erst dadurch eine medizinische Behandlung möglich.

Doch die Neuregelungen sind aus Sicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) zu eng. Ausgeklammert von der neuen Unterstützungsleistung bleiben nämlich ältere, etwa dementiell erkrankte Menschen mit Beeinträchtigungen und Pflegebedarf, sowie deren Angehörigen. "Diesen Menschen wird oft keine Eingliederungshilfe gewährt. Damit bleiben sie auch von der neuen Leistung der Assistenz im Krankenhaus ausgeschlossen. Denn die wird nur in der Eingliederungshilfe gewährt", kritisiert SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Und damit nicht genug. Auch ihre Angehörigen bleiben mit diesem neuen Gesetz "außen vor". Denn der Krankengeldanspruch der Begleitperson im SGB V knüpft ebenfalls an die Eingliederungshilfeberechtigung der begleiteten Person an. "Trotz gleicher Bedarfslagen werden hier Menschen einfach in der neuen SGB V-Regelung vergessen. Auch für sie muss die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gesichert werden", fordert Bauer.

Quelle: Sozialverband Deutschland (SoVD) (ots)

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