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Giffey will Kinder im Internet besser schützen

Archivmeldung vom 13.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will den Schutz für Kinder und Jugendliche im Internet verbessern. "Auch in der digitalen Welt brauchen Kinder und Jugendliche Schutz – vor Mobbing, sexualisierter Anmache, vor Hassrede oder Abzocke", sagte Giffey den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Die Familienministerin hat dazu am Freitag einen Gesetzentwurf zur Reform des Jugendmedienschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Nach den Plänen der SPD-Politikerin sollen sämtliche Plattformbetreiber zu Schutzmaßnahmen verpflichtet werden, die regelmäßig von Kindern und Jugendlichen genutzt werden und die in Deutschland mehr als eine Millionen Nutzer haben. Dazu zählen unter anderem Facebook, Instagram, Snapchat, Tiktok oder der Messangerdienst WhatsApp. Sollten die Anbieter der Verpflichtung nicht nachkommen, drohen Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro. Das aktuelle Jugendschutzgesetz sei veraltet, die Gesetzeslage stamme noch aus der Zeit von CD-ROMs und Videokassetten der 1980er Jahre, sagte Giffey.

Seitdem habe sich viel verändert. "Kinder und Jugendliche unterscheiden nicht zwischen on- und offline, beides ist zu einer Lebenswelt geworden", so die SPD-Politikerin weiter. Die Eltern wünschten sich zudem Orientierung bei Filmen oder Spielen im Internet durch verlässliche Alterskennzeichnungen. "Dies gehen wir mit dem neuen Jugendmedienschutzgesetz an, sorgen dafür, dass die neuen Regeln auf der Höhe der Zeit sind und auch tatsächlich durchgesetzt werden", so die Familienministerin. Ziel des Gesetzes sei es, "Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an den für sie relevanten Medien in sicheren Interaktionsräumen zu ermöglichen und auch die Eltern entsprechend zu stärken", wie es im Referentenentwurf heißt, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Die "neuen, auf der Interaktion beruhenden Risikodimensionen" seien bislang "nicht im gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz abgebildet, aber hochrelevant und dringend regelungsbedürftig", heißt es in dem Gesetzentwurf von Giffey weiter. Die bisherigen Regelungen sollten deswegen ergänzt und an die Gefahren und Risiken angepasst werden, die Kinder und Jugendlichen in der digitalen Welt drohen. Dazu gehören Cybermobbing und Cybergrooming, die sexualisierte Anmache in Chatgruppen, aber auch Spieleplattformen, die zu Gewaltverherrlichung und Radikalisierung führen können. Mehr Schutz soll das Gesetz zudem auch gegen Abzocke durch Apps und Online-Spiele geben, bei denen junge Nutzer leichtgläubig in Kostenfallen geraten können.

Die Plattformbetreiber sollen nach Giffeys Plänen in gewissem Maß selbst entscheiden können, welche konkreten Schutzmaßnahmen sie ergreifen. Laut Gesetzentwurf sind verschiedene Varianten möglich: Ein wesentlicher Punkt sei dabei "die Bereitstellung technischer Mittel zur Steuerung und Begleitung der Nutzung der Angebote" durch Eltern, heißt es in dem Entwurf. So könnten Plattformbetreiber feste Voreinstellungen installieren, die zum Beispiel nur mit Hilfe der Eltern freigeschaltet werden können. Eltern könnten auf diese Weise leichter mitentscheiden, in welcher Form ihre Kinder Chatfunktionen nutzen oder ihre Nutzerprofile im Netz sichtbar machen. Denkbar seien auch leicht auffindbare Funktionen, mit deren Hilfe junge Nutzer unkompliziert problematische Chats melden können, heißt es in dem Entwurf der Familienministerin weiter.

Über Voreinstellungen könnten Kinder und Jugendliche auch davor geschützt werden, dass Nutzungsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem klare Regeln für eine einheitliche Altersbeschränkung vor. Analog zum Offline-Handel oder im Kino solle es in Zukunft auch für Spiele und Filme im Netz eine verbindliche Alterskennzeichnung geben. Um die Errichtung und Einhaltung der neuen Schutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen, solle die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale für Kinder und Medienschutz ausgebaut werden, heißt es in dem Gesetzentwurf von Giffey, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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