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Antisemitismus und Rassismus - Europa hat beschlossen: Wer ist Antisemit?

Archivmeldung vom 17.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Nun ist es offiziell: Die Verleugnung des Existenzrechts des Staates Israel – ist Antisemitismus, und Terrorakte gegen Juden sind das Ergebnis von Antisemitismus. Ein Bericht von Nahostfocus

So setzt es die EU fest, die zum ersten Mal eine offizielle und detaillierte Definition des Begriffes „Antisemitismus“ zusammengestellt hat. Die Definition bildet eine klare Abgrenzung zwischen akzeptabler Kritik an Israel und antisemitischer Kritik.
…Die Definition legt ausdrücklich fest, dass mündliche und physische Angriffe, die sich gegen den Staat Israel, als „jüdisches Kollektiv“, richten, als Antisemitismus gelten können.

…Die Definition wurde infolge einer heftigen Diskussion ausgearbeitet, die in den Reihen der EU um den Charakter des „neuen Antisemitismus“ entstanden war, der sich in den letzten 5 Jahren in Europa, nach Ausbruch der 2. Intifada, ausgebreitet hat. Es handelt sich um einen ersten „Arbeitsbegriff“, der dazu dienen soll, es den EU-Behörden und den Behörden der Mitgliedsländer zu ermöglichen, effektiv im Kampf gegen den Antisemitismus vorzugehen. Ein offizielles Dokument mit der Definition wurde kürzlich an die jüdischen Gemeinden in Europa geschickt und gelangte in die Hände von Jediot Acharonot.

Die europäische Definition legt fest, dass „Antisemitismus“ auch die Verleugnung des Holocaust ist, sowie die Beschuldigung, das jüdische Volk und Israel hätten den Holocaust erfunden oder seine Ausmaße übertrieben, auch die Beschuldigung der Juden, dass sie Israel oder dem Weltjudentum gegenüber mehr Loyalität empfinden, als den Ländern, in denen sie leben.

Kritik an Israel gilt nach folgenden Kriterien als antisemitisch: Die Verleugnung des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung – wie die Behauptung, die Existenz des jüdischen Volkes im Staat Israel sei rassistischen Charakters, die Anwendung von Doppelmoral, die sich auf Israel bezieht, oder die Forderung, Israel müsse sich anders als andere demokratische Länder verhalten. Auch der Vergleich zwischen Israels Politik und der Politik der Nazis, sowie die Auferlegung einer Kollektivschuld auf Juden wegen Handlungen des Staates Israel – gelten als Antisemitismus.

Eldad Beck, Jediot Acharonot

Quelle: http://www.nahostfocus.de/page.php?id=2137


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