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Steuerberater verklagt Bundesfinanzminister Olaf Scholz wegen "Geheimpapieren"

Archivmeldung vom 29.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Mannheimer Steuerexperte Heinrich Braun hat gegen das Bundesfinanzministerium und damit gegen Minister Olaf Scholz (SPD) eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht (Az. VG 2 K 80/1). Das berichtet die "Saarbrücker Zeitung".

Der Steuerberater wirft dem Ministerium vor, "geheime Absprachen" getroffen zu haben, um Rentner, die sich mit Einsprüchen gegen eine Doppelbesteuerung ihrer Altersbezüge wehren, aus den Verfahren zu drängen. Braun verlangt Einsicht in die Akten, die über das Vorgehen des Ministeriums und der Finanzverwaltung Auskunft geben können.

Dafür beruft er sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Braun vertritt dem Bericht zufolge einen Saarbrücker Rentner in einer Musterklage vor dem Finanzgericht Saarbrücken (Az. 3 K 1072/20). Das Besondere daran: Der Steuerberater ist der erste Klagevertreter, der in einem Verfahren wegen verfassungswidriger Doppelbesteuerung von Renten eine Berechnungsmethode vorgelegt hat. Gemeinsam mit dem Saarbrücker Finanzmathematiker Klaus Schindler hat er dazu eine Formel entwickelt. Damit wird laut dem Steuerfachmann der Nachweis geführt, dass es eine Doppelbesteuerung gibt, und zugleich dargelegt, wie hoch sie in jedem Einzelfall ist.

Die Finanzbehörden verlangen von Rentnern, die wegen mutmaßlicher Doppelbesteuerung Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen, eine solche Berechnung, wie aus Unterlagen hervorgeht, die der "Saarbrücker Zeitung" vorliegen. Seit 2005 wird schrittweise ein immer größerer Anteil der Renten besteuert. Im Gegenzug können Erwerbstätige einen immer höheren Anteil ihrer Altersvorsorgebeiträge von der Steuer absetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber bereits 2002 verboten, dass in Folge der Umstellung versteuerte Rentenbeiträge bei Auszahlung der Altersbezüge nochmals der Steuer unterliegen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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