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SPD: Online-Durchsuchungen sollen ins BKA-Gesetz

Archivmeldung vom 26.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die SPD will die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz festschreiben, wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem für Mittwoch erwarteten Urteil über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz Online-Durchsuchungen grundsätzlich erlaubt.

Das kündigte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe) an. "Ich rechne nicht mit einem prinzipiellen »Nein« des Bundesverfassungsgerichts", sagte er der Zeitung. Daher gehe er von einer prinzipiellen politischen Einigung noch im ersten Halbjahr aus. "Wir sollten die Verhandlungen zügig und sorgfältig zum Abschluss bringen. Die Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion wird den Fachpolitikern folgen." Auch mit Widerstand aus den Ländern mit SPD-Regierungsbeteiligung sei nicht mehr zu rechnen. Edathy nannte drei Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen. Sie müssten technisch machbar und verhältnismäßig sein und dürften nur unter rechtsstaatlicher Kontrolle stattfinden. Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" werden die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, nach dem Urteilsspruch an diesem Mittwoch eine gemeinsame Erklärung abgeben, in der sie sich für Online-Durchsuchungen in dem vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Rahmen aussprechen. Die SPD hatte die Anwendung dieses Instruments lange Zeit und unter Verweis auf das noch ausstehende Urteil abgelehnt.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger


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