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Länder wollen Informantenschutz in Korruptionsbekämpfung verbessern

Archivmeldung vom 09.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Justizminister der Länder drängen darauf, den Schutz von Informanten im Bereich der Korruptionsbekämpfung zu verbessern. Das Bundesjustizministerium werde "um Prüfung gebeten, ob und in welcher Weise Vertrauenspersonen zur Korruptionsbekämpfung, die von Stellen der öffentlichen Verwaltung mit dieser Aufgabe betraut worden sind, in den Schutzbereich der strafprozessualen Schutzvorschriften für Berufsgeheimnisträger aufgenommen werden sollten", heißt es in einem Beschlussvorschlag von Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) für die Herbstkonferenz der Justizminister am Donnerstag in Berlin, berichtet das "Handelsblatt".

In einer Vorabstimmung im Strafrechtsausschuss, einem Gremium, das mit Fachleuten der Landesjustizverwaltungen besetzt ist, haben zehn der 16 Länder für den Vorstoß aus Berlin votiert, sechs stimmten dagegen.

Der Vorschlag zielt darauf ab, den betreffenden Personen ähnlich wie Rechtsanwälten, Ärzten oder Journalisten im Strafverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht einzuräumen. Damit wären sie nicht gezwungen, die Quelle für ihre Informationen offenzulegen. Die Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, blieben demnach anonym. "

Der Whistleblower-Schutz ist ein wichtiger Teil der Korruptionsbekämpfung", sagte Berlins Justizsenator Behrendt dem "Handelsblatt". "Es wäre wünschenswert, wenn sich der Gesetzgeber durch eine Klarstellung in der Strafprozessordnung zum Whistleblowing bekennt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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