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Ex-BND-Chef kritisiert Konsequenzen aus Snowden-Enthüllungen

Archivmeldung vom 25.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Fünf Jahre nach den Enthüllungen des NSA-Datenskandals durch den US-Whistleblower Edward Snowden kritisiert der damalige Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, dass Deutschland zu wenig Konsequenzen gezogen habe. Die gesetzlichen Änderungen, welche den BND einer schärferen politischen Kontrolle unterstellen sollten, "überzeugen nur zum Teil", sagte Schindler der "Süddeutschen Zeitung".

"Es gab die Chance, die Kontrollverfahren effektiver zu gestalten. Das hätte auch dem BND selbst genützt, weil eine gute demokratische Kontrolle Druck von den Mitarbeitern nimmt, indem es sie der Legitimität ihres Handelns versichert", sagte er. Die personelle Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages reiche nicht. "Die Selbstverständlichkeit, dass der Gegenstand der Kontrolle vom Kontrolleur und nicht vom zu Kontrollierenden bestimmt wird, ist weiterhin wenig ausgeprägt", sagte er. Auch an dem neu geschaffenen Richtergremium, welches die BND-Überwachung von Ausländern kontrollieren soll, bemängelte Schindler. "Ich zweifle sehr, ob die Schaffung eines zusätzlichen Kontrollgremiums in Karlsruhe, also fernab vom Bundestag, der richtige Weg war."

Die Erfahrung zeige, dass diese Parallelstrukturen nicht die Kontrolle verbesserten, sondern sie machten sie "unsystematisch und unübersichtlich". Schindler, der den Geheimdienst während des NSA-Datenskandals 2013 leitete, forderte mehr Ehrlichkeit in der politischen Debatte, in der dem Dienst immer wieder Rechtsbruch vorgehalten worden war. "Wenn man einen Auslandsnachrichtendienst haben will, dann muss man wissen: Ein solcher Dienst bricht im Ausland Recht, wenn er ohne Zustimmung der örtlichen Behörden tätig wird. Wenn Sie dort Kommunikation abhören, ist das in der Regel strafbar." Mit Blick auf die Überwachung auch von Spitzenpolitikern befreundeter Staaten durch den BND sagte Schindler, dafür habe es keine Abweisung von oben gegeben. "Es hat Problembewusstsein gefehlt, weil Regeln gefehlt haben."

Obwohl der BND als deutsche Behörde vieles penibel regele, habe es ausgerechnet für die Frage, wann man Ausländer abhören darf, keine Anweisungen gegeben. "Deshalb gab es auch kein Unrechtsbewusstsein." Seine Freundschaft zu Amerika sei indes ungebrochen. An seinem letzten Arbeitstag, so verriet Schindler, sei ihm vom deutschen Vertreter des US-Geheimdienstes NSA ein Orden verliehen worden. "Ein passender Abschluss."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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