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Höherer Anteil Hartz-IV-Klagen im Osten

Archivmeldung vom 07.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In Ostdeutschland ist der Anteil derer, die gegen Hartz-IV-Bescheide klagen, mehr als doppelt so hoch wie im Westen. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Matthias Höhn hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Samstagausgaben berichten.

Im Mai 2018 waren demnach deutschlandweit 178.174 Hartz-IV-Klagen anhängig, davon 89.836 in Ostdeutschland. Setzt man dies in Relation zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften, ergibt sich ein Anteil von 10,4 Prozent in Ostdeutschland sowie 3,9 Prozent im Westen. "Im Monat Mai 2018 wurden in Westdeutschland 5.361 Klagen erledigt, davon wurde 2.129 Klagen oder 39,7 Prozent stattgegeben oder teilweise stattgegeben", so das Bundesarbeitsministerium in der Antwort. In Ostdeutschland sind den Angaben zufolge im selben Monat 4.212 Klagen erledigt worden.

1.751 Klagen waren erfolgreich. Das entspricht einem Anteil von 41,6 Prozent. Linken-Politiker Höhn sagte dem RND, es sei kein Wunder, dass sich die Ostdeutschen viel häufiger wehrten. "Schließlich ist Hartz IV im Osten ein großflächiges Problem", sagte er.

"Die Linke schlägt stattdessen die Einführung einer sanktionsfreien individuellen Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1.050 Euro im Monat und einer eigenständigen Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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