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Senator Geisel lehnt Rücktritt wegen Wahldebakels im September 2021 ab

Archivmeldung vom 29.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Andreas Geisel (2017), Fotomontage
Andreas Geisel (2017), Fotomontage

Bild: Eigenes Werk /OTT

Trotz massiver Kritik des Berliner Verfassungsgerichts an der Landeswahlleitung und der Senatsinnenverwaltung im Zusammenhang mit dem Berliner Wahlchaos am 26. September 2021 hat der damalige Innensenator und heutige Bausenator Andreas Geisel Rücktrittsforderungen zurückgewiesen.

Beim Leserforum der "Berliner Morgenpost" sagte der SPD-Politiker am Mittwochabend: "Es ist nicht so, dass ich nicht Verantwortung spüre. Aber die Frage ist, welche Entscheidung trifft man, um die Sache besser zu machen, und ich habe mich entschlossen zu arbeiten." Im Wahlgesetz und der Verfassung stehe, dass er nicht die Fachaufsicht, sondern die Rechtsaufsicht habe, sagte der Senator. "Ich selbst war Kandidat und hätte nicht eingreifen dürfen." Geisel fragte: "Was würde es besser machen, wenn ich zurücktrete?" Er habe eine Aufgabe in Berlin, die darin bestehe, die Stadt weiterzuentwickeln und Wohnungen zu bauen. "Und wenn ich mich prüfe und mich frage: Hast du die Wahl organisiert, dann sage ich: Nein, du hast die Wahl nicht organisiert. Das bedeutet aber nicht, dass wir nicht dafür zu sorgen haben, dass das nie wieder passiert."

Nach der vorläufigen Einschätzung des Berliner Verfassungsgerichts haben die Landeswahlleitung und die Senatsinnenverwaltung die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September 2021 unsachgemäß vorbereitet und nicht rechtmäßig durchgeführt. "Die Landeswahlleitung und die Senatsinnenverwaltung sind ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen", sagte die Präsidentin des Verfassungsgerichts, Ludgera Selting, am Mittwoch. Das Gericht hält komplette Neuwahlen für notwendig. "Nur die vollständige Wiederholung kann die Verfassungskonformität wiederherstellen", so Selting.

Quelle: BERLINER MORGENPOST (ots)


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