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Zeitarbeitsverband gegen Kompromiss zu Arbeitsschutzkontrollgesetz

Archivmeldung vom 27.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Leiharbeit wird oft auch als modernes Sklaventum oder Sklaverei bezeichnet (Symbolbild)
Leiharbeit wird oft auch als modernes Sklaventum oder Sklaverei bezeichnet (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) kritisiert, dass Leiharbeitnehmer in der Fleischverarbeitung nur noch für drei Jahre und unter strengen Bedingungen wie Tarifbindung und Equal Pay zum Einsatz kommen dürfen. Der von den Koalitionsparteien gefundene Kompromiss für das Arbeitsschutzkontrollgesetz bedeute das Verbot der Zeitarbeit spätestens in drei Jahren, faktisch schon vorher, sagte BAP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter dem "Handelsblatt".

"Das Verbot der Zeitarbeit ist sehr bedauerlich, weil diese an den Vorkommnissen in den großen Schlachthöfen keinen Anteil hatte." Die Zeitarbeit gehöre zu den am stärksten kontrollierten Branchen; die Verantwortung für den Arbeitsschutz liege sowohl beim Einsatzbetrieb als auch beim Zeitarbeitsunternehmen. Insofern sei die Behauptung, dass es auch in der Zeitarbeit "unhaltbare Zustände" gebe, haltlos, sagte Swyter.

Die in der Regierungskoalition vereinbarten befristeten Voraussetzungen für den Einsatz von Zeitarbeitern in der Fleischverarbeitung seien "so eng und bürokratisch, dass sie für mittelständische Unternehmen der Fleischverarbeitung kaum umsetzbar sein dürften". Nach den von der Gewerkschaft NGG geäußerten Bedingungen zur Verhandlung von entsprechenden Tarifverträgen sei ohnehin sehr zweifelhaft, ob Zeitarbeitskräfte über den 1. April 2021 hinaus eingesetzt werden dürfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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