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Bundesregierung plant umfassende Reform des Bleiberechts

Archivmeldung vom 05.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Thomas Strobl (2010)
Thomas Strobl (2010)

Foto: Rosenzweig
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung plant eine Reform der Regelungen zur Ausweisung straffällig gewordener Ausländer. Dies gehe aus einem Gesetzentwurf zur Reform des Bleiberechts sowie der Aufenthaltsbeendigung vor, berichtet die "Welt am Sonntag". "Wir wollen die Ausweisung straffälliger Ausländer erleichtern und das Ausweisungsrecht vereinfachen", sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl der Zeitung.

Deutschland sei ein weltoffenes Land, aber die Gastfreundschaft habe ihre Grenzen. "Wer eine schwere Straftat begeht, muss in sein Heimatland zurück", erklärte Strobl. "Konkret wollen wir das Ausweisungsrecht so vereinfachen, dass es zu einer Ausweisung kommen soll, wenn das öffentliche Ausweisungsinteresse das private Bleibeinteresse überwiegt."

Bislang sieht das Gesetz unter anderem erst bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren eine zwingende Ausweisung vor. Der Gesetzentwurf soll laut dem CDU-Politiker noch vor der Sommerpause fertig sein: "Wichtig wird anschließend aber auch sein, dass die Länder die Abschiebungen vollziehen", sagte Strobl.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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