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Innenminister beraten Beobachtung von Kindern durch Verfassungsschutz

Archivmeldung vom 06.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kinder: Unberechenbar, lebendig und wer weiß? Terroristen und Mörder von morgen?!?
Kinder: Unberechenbar, lebendig und wer weiß? Terroristen und Mörder von morgen?!?

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) wird sich in der kommenden Woche mit der Frage befassen, ob im islamistischen Umfeld auch Kinder vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollen. Das sagte der IMK-Vorsitzende, Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Die Minister tagen vom 12. bis 14. Juni in Dresden. Ulbig stellte sich hinter eine entsprechende Forderung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU). In der Salafisten- und Dschiadistenszene seien "auch sehr junge Menschen, teilweise unter 14 Jahren, schon sehr aktiv", sagte Ulbig. "Daher unterstütze ich den Vorstoß, die Altersgrenze bei der Beobachtung durch den Verfassungsschutz abzuschaffen."

In diesem sensiblen Bereich müsse allerdings besonders sorgfältig entschieden und gehandelt werden, fügte der Minister hinzu. "Der Jugendschutz und die persönliche Freiheit haben auch hierbei eine hohe Priorität." Herrmann hatte "dringend" dazu geraten, die Altersgrenze für die Überwachung durch den Verfassungsschutz in ganz Deutschland fallen zu lassen. "Minderjährige haben schon schwere Gewalttaten begangen.

Da muss der Staat konsequent handeln", sagte er den Funke-Zeitungen und verwies auf eine entsprechende Regelung in Bayern. "Im Normalfall wird der bayerische Verfassungsschutz keine Kinder beobachten. Aber wenn es einen konkreten Hinweis gibt, dass im Umfeld einer islamistischen Gruppe ein Zwölfjähriger unterwegs ist, müssen wir den auch beobachten können", sagte Herrmann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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