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Habeck drückt beim Gasspeichergesetz aufs Tempo

Archivmeldung vom 14.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Robert Habeck (2018)
Robert Habeck (2018)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) drückt wegen des Ukraine-Kriegs beim Gasspeichergesetz aufs Tempo. Dieses ging jetzt als Formulierungshilfe an die drei Ampel-Fraktionen und soll noch im April vom Bundestag beschlossen werden, berichtet die "Rheinische Post" .

Die drei Ampel-Fraktionen sollen die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes demnach zeitnah in den Bundestag einbringen. Es solle am 1. Mai in Kraft treten, heißt es in einem Hintergrundpapier des Bundeswirtschaftsministeriums. Das Gesetz verpflichtet den sogenannten "Marktgebietsverantwortlichen", die Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland, die Gasspeicher schrittweise bis auf 90 Prozent zum 1. Dezember 2022 zu füllen. Bereits zum 1. August soll der Füllstand 65 Prozent erreichen, zum 1. Oktober 80 Prozent.

Der Marktgebietsverantwortliche bekomme einen "Anreiz- und Sanktionskasten" an die Hand, um die Versorgungssicherheit im nächsten Winterhalbjahr zu gewährleisten. Die Befüllung erfolge durch die Marktteilnehmer, also die Eigentümer der Speicher. Zusätzlich könnten ihnen durch Ausschreibungen finanzielle Anreize gegeben werden. "Durch ein kontinuierliches Speichermonitoring wird frühzeitig festgestellt, wenn die Gaseinspeisung im Hinblick auf die Mindestfüllvorgabe zum 1. Dezember nicht ausreichend erfolgt", heißt es in dem Papier.

"Die anfallenden Kosten" der Eingriffsinstrumente "werden auf die Netznutzer umgelegt". Die Höhe sei dabei zum jetzigen Zeitpunkt kaum zu prognostizieren, weil nicht abschätzbar sei, wie viele Eingriffe durch den Marktgebietsverantwortlichen erfolgen müssten. "Da das Gas zu Hochpreisphasen vor allen im Winter wieder ausgespeichert wird, können sogar Gewinne entstehen und so zu einer Entlastung der Gaskunden führen", schreibt das Ministerium.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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