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Staatsrechtler widerlegt CDU-Vorwurf der Wählertäuschung gegenüber Martin Hohmann

Archivmeldung vom 17.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Lehrstuhlinhaber an der Universität Erlangen und einer der profiliertesten Staatsrechtler in Deutschland, widerlegt in einer rechtlichen Stellungnahme vom 14.9.2005 Vorwürfe hessischer CDU-Politiker gegen Martin Hohmann.

Offensichtlich weil Hohmann nach einer seriösen Umfrage klar in Führung liegt (www.osthessennews.de/umfrage/umfrage.php, Stand 15.9.2005, 11.15 Uhr, Hohmann 50,7 %, Brand 22,4 %), hatten namhafte CDU-Politiker Hohmann den Versuch der Wählertäuschung vorgeworfen und erklärt, einer angeblichen Strategie Hohmanns entgegenzutreten, "die Wähler mit nachweislich falschen Aussagen zu betrügen".

Dagegen wendet sich Professor Dr. Schachtschneider mit einer detaillierten juristischen Argumentation und folgendem Ergebnis: "Dem Wahlkreisbewerber Martin Hohmann Wahltäuschung anzulasten, ist rechtlich unhaltbar."

Das Gutachten von Prof. Dr. Schachtschneider mit dem Titel "Zweitstimmen - nicht zu berücksichtigen" wird in Kürze auf der Wahlsonderseite www.hohmanndirekt.de eingestellt.

Quelle: Pressemitteilung Wahlkreisbüro Martin Hohmann

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