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Jan Korte: Verschlimmbesserung beim Beschäftigtendatenschutz

Archivmeldung vom 12.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Jan Korte Bild: jankorte.de
Jan Korte Bild: jankorte.de

"Die von der Koalition beabsichtigten Änderungen verschlimmbessern den Beschäftigtendatenschutz statt, wie behauptet, die Beschäftigten künftig besser vor Überwachung und Datensammelwut durch die Arbeitgeber zu schützen. Wenn zwar die heimliche Videoüberwachung unterbunden, dafür aber die Möglichkeit der offenen Überwachung massiv ausgedehnt werden soll, kann von einem stärkeren Beschäftigtendatenschutz keine Rede sein", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss des Bundestages zu dem von der Koalition angekündigten über zwanzigseitiger Änderungsantrag am eigenen Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz.

"DIE LINKE bleibt daher dabei: keine neue Regelung wäre besser als dieser völlig verkorkste Entwurf, dessen nun geplante Veränderung die seit über zwei Jahren geäußerte betriebliche, gewerkschaftliche und datenschutzrechtliche Kritik ignoriert. Eine Verabschiedung im Eiltempo muss verhindert werden. Jetzt ist breiter Protest nötig."

Korte weiter: "Das Ganze ist wohl als Rettungsversuch für die FDP gedacht, deren desaströse Koalitionsbilanz mit dem parlamentarischen Durchbruch dieses ungeliebten Ladenhüters aus dem Koalitionsvertrag ein wenig aufpoliert werden soll. Fast sieht es so aus als wäre der aktuelle Aldi-Daten- und Ausforschungsskandal von der Koalition bestellt, ihr Berichterstatter tut so als enthalte ihr Entwurf die passende Arznei. Dem ist leider überhaupt nicht so. Unsere Kritik, dass es sich bei dem Gesetz um eines handelt, das die Nutzung und Weitergabe der Beschäftigtendaten im Interesse der Arbeitgeber, nicht aber deren Schutz regelt, ist durch einige verbale Bändigungsversuche nicht erledigt. Im Gegenteil. Das Gesetz gewährleistet arbeitgebergerecht Einwilligungsregelungen, Weitergaberegelungen, umfassende Fragerechte der Arbeitgeber und die Nutzung der Daten Dritter (Internet). Einigen Verbesserungen stehen zahlreiche Verschlechterungen, die sich hinter blumigen Unkonkretheiten verstecken, entgegen.

Lange sah es so aus als werde dieser Entwurf in den Schubladen der Koalition verschwinden, jetzt soll er im Eiltempo ohne ausreichende Debatte durch die Ausschüsse gedrückt werden. Um das zu verhindern hat die Linksfraktion bereits die Nichtaufsetzung bzw. Absetzung der Beschlussfassung im Innenausschuss beantragt."

Quelle: Fraktion DIE LINKE. (ots)

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