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Haie bleiben Stiefkinder des Artenschutzes

Archivmeldung vom 23.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Ulla Trampert / PIXELIO
Bild: Ulla Trampert / PIXELIO

Eine von zwei weiteren Entscheidungen der UN-Artenschutzkonferenz CITES in Doha, Katar, heute zu Haien lassen einen kleinen Hoffnungsschimmer für die Meerestiere aufkommen. Die Konferenz entschied, den Handel mit Heringshaien in Zukunft zu kontrollieren, der Dornhai wird, wie die anderen Haiarten, nicht geschützt.

Mit einer knappen Zweidrittelmehrheit stimmten die Delegierten in Doha dafür, den Heringshai (Lamna nasus) in Anhang II der Artenschutzkonvention aufzunehmen. Damit wird der internationale Handel dieser bedrohten Haiart kontrolliert, aber nicht unterbunden.

Ein Antrag, auch den Handel mit Dornhai (Squalus acanthias) zu überwachen, erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.

"Es ist dramatisch, dass sich die Konferenz nicht zu einem konsequenten Schutz aller Haiarten durchringen kann," erklärt Dr. Ralf Sonntag, Meeresbiologe des IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds). "Die Fischereinationen haben den langfristigen und vorbeugenden Ansatz des Artenschutzes erfolgreich torpediert. Die Aufnahme des Heringshais auf Anhang II ist da nur ein schwaches Trostpflaster."

Jedes Jahr werden schätzungsweise 100 Millionen Haie gefangen. Experten nehmen an, dass die Bestände einiger Arten um 80 Prozent innerhalb der letzten zehn Jahre abgenommen haben.

Manche Haiprodukte haben durchaus eine wirtschaftliche Bedeutung wie etwa der Dornhai, der zu der in Deutschland beliebten Schillerlocke verarbeitet wird. Aber auch Haifischflossen können bis zu 550 Euro pro Kilo erzielen, Haigebisse werden für bis zu 7.400 Euro verkauft.

Quelle: IFAW

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