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Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission bestätigt: Deutschlands Tierversuchsrecht mangelhaft

Archivmeldung vom 27.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild:  Daniel Müller, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Daniel Müller, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die EU-Kommission hat aktuell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht korrekter Umsetzung europäischer Tierversuchsvorgaben eingeleitet. Die bundesweit tätigen Vereine Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO begrüßen diese Maßnahme und sehen sich in ihrer jahrelang geäußerten Kritik bestätigt. Aus ihrer Sicht ist die Bundesregierung nun in der Pflicht endlich die notwendigen und umfassenden Korrekturen im deutschen Tierversuchsrecht vorzunehmen.

Aus einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. Juli 2018 geht hervor, dass Deutschland zahlreiche Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt umsetzt. Die EU verweist hierbei auf Defizite in Bezug auf Inspektionen, die Sachkunde des Personals und die Anwesenheit von Tierärzten.

Nach Einschätzung der Vereine dürfte die Liste der Defizite jedoch weit umfangreicher sein. Die Vereine stützen sich auf mehrere juristische Expertengutachten, die mindestens 18 zum Teil schwerwiegende Fehler zulasten der Tiere im deutschen Tierversuchsrecht offenbaren. So hat Deutschland beispielsweise nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine „Schmerz-Leidens-Obergrenze“ einzuführen, obwohl dies verfassungsgemäß geboten wäre und eine klare Zielbestimmung der EU-Richtlinie darstellt. Auch der Umstand, dass das europäische Recht Angst als Leid definiert, wird in Deutschland komplett ignoriert. Zudem haben die deutschen Behörden nicht wie von der EU gefordert die Möglichkeit, jeden Tierversuchsantrag auf Sinnhaftigkeit und ethische Vertretbarkeit zu prüfen.

Bereits im März 2016 hatte Ärzte gegen Tierversuche eine umfassende Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt.

Mit ihrer aktuellen Kampagne „Schwimmen bis zur Verzweiflung“ fordern die Vereine insbesondere ein Verbot schwer belastender Tierversuche. Eine beim Bundestag eingereichte Petition, die von 200.000 Unterstützern mitgetragen wird, zeigt einen ersten Erfolg. Anfang Oktober können die Vereine ihr Anliegen vor dem Petitionsausschuss des Bundestags vorbringen.

„Es kann nicht angehen, dass Deutschland den Tierschutz mit Füßen tritt und nicht einmal die ohnehin unzureichenden Tierversuchsvorgaben der EU einhält“, so die Verbände abschließend.

Weitere Information:

Deutschland erlaubt, was EU verbietet - Beschwerde wegen lascher Gesetze bei Tierversuchen >>

Juristisches Gutachten attestiert Verstöße im Tierversuchsrecht >>

Kampagne „Schwimmen bis zur Verzweiflung“ mit Online-Petition>>

Quelle: Ärzte gegen Tierversuche e.V.

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